[DE] Koreanisches Wertpapierdepot aus dem Ausland eröffnen: Warum nach Ihrer Steuer-ID gefragt wird

Koreanisches Wertpapierdepot mit Steuer-ID und TIN aus dem Ausland eröffnen
Steuerwohnsitz und TIN bei der Eröffnung eines koreanischen Wertpapierdepots aus dem Ausland.

 Sie leben im Ausland und möchten in koreanische Aktien, ETFs oder andere Wertpapiere investieren.

Die Online-Kontoeröffnung wirkt zunächst unkompliziert. Reisepass hochladen, Identität bestätigen, Formular ausfüllen – fast alles ist erledigt.

Dann erscheint plötzlich eine Frage:

„Bitte geben Sie Ihre Steueridentifikationsnummer (TIN) an.“

Viele Antragsteller reagieren überrascht.

„Ich eröffne doch ein Depot in Südkorea. Warum möchte die koreanische Wertpapiergesellschaft meine Steuer-ID aus meinem Wohnsitzland wissen?“

Die Antwort hat nichts mit einer zusätzlichen koreanischen Steuer zu tun. Die Bank oder Wertpapiergesellschaft muss feststellen, in welchem Staat Sie steuerlich ansässig sind. Genau dafür werden die Angaben zur Steueransässigkeit und gegebenenfalls eine Steueridentifikationsnummer benötigt.

Ein häufiger Irrtum

Viele glauben, der Reisepass beantworte bereits alle wichtigen Fragen.

Er bestätigt jedoch in erster Linie Ihre Identität und Staatsangehörigkeit.

Ob Sie steuerlich in Deutschland, Australien, Kanada oder einem anderen Staat ansässig sind, ergibt sich daraus nicht automatisch.

Jemand kann dieselbe Staatsangehörigkeit behalten und dennoch seit Jahren in einem anderen Land leben und dort steuerpflichtig sein. Manche Personen haben sogar steuerliche Beziehungen zu mehreren Staaten.

Deshalb reicht der Reisepass allein für die Kontoeröffnung nicht immer aus.

Warum fragt die koreanische Wertpapiergesellschaft nach Ihrem Steuerwohnsitz?

Stellen wir uns eine Koreanerin vor, die seit vielen Jahren in Australien lebt.

Sie eröffnet online ein Depot bei einer koreanischen Wertpapiergesellschaft.

Während der Antrag ausgefüllt wird, erscheint plötzlich das Feld für die australische Tax File Number.

Der erste Gedanke lautet oft:

„Ich investiere doch in Korea. Warum soll ich jetzt eine australische Steuer-ID eingeben?“

Sie lässt das Feld leer und sendet den Antrag trotzdem ab.

Kurze Zeit später bittet die Wertpapiergesellschaft um weitere Informationen, bevor der Antrag abschließend geprüft werden kann.

Das bedeutet nicht automatisch, dass etwas falsch gemacht wurde.

Die Gesellschaft benötigt lediglich genügend Angaben, um ihre Prüfpflichten im Zusammenhang mit FATCA oder CRS erfüllen zu können.

Offizielle Grundlage

Koreanische Finanzinstitute nehmen an zwei internationalen Systemen zum Austausch steuerlicher Informationen teil.

FATCA (Foreign Account Tax Compliance Act) → US-System zur Identifizierung bestimmter Konten mit Bezug zu US-Steuerpflichtigen.

CRS (Common Reporting Standard) → OECD-Standard für den automatischen Austausch bestimmter Finanzkontoinformationen zwischen teilnehmenden Staaten.

Um diese Vorgaben einzuhalten, kann eine koreanische Wertpapiergesellschaft verlangen, dass Kunden eine Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit (Self-Certification) ausfüllen.

Dabei werden unter anderem

  • das Land oder die Länder der steuerlichen Ansässigkeit
  • und gegebenenfalls die TIN (Taxpayer Identification Number) abgefragt.

Welche Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach den geltenden Vorschriften und den internen Prüfverfahren der jeweiligen Wertpapiergesellschaft.

Staatsangehörigkeit und Steuerwohnsitz sind nicht dasselbe

Gerade dieser Punkt führt häufig zu Missverständnissen.

Ein koreanischer Staatsbürger, der seit vielen Jahren in Kanada lebt und dort Steuern zahlt, kann nach kanadischem Recht steuerlich in Kanada ansässig sein.

Umgekehrt bedeutet eine ausländische Staatsangehörigkeit nicht automatisch, dass auch dort die steuerliche Ansässigkeit besteht.

Für die meisten CRS-Staaten richtet sich die steuerliche Ansässigkeit nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht.

Bei den USA gilt unter FATCA teilweise eine Besonderheit, weil auch die US-Staatsangehörigkeit steuerliche Meldepflichten auslösen kann.

Deshalb sollte die Selbstauskunft immer anhand der tatsächlichen steuerlichen Situation ausgefüllt werden – nicht allein nach dem Reisepass.

Was ist eine TIN überhaupt?

TIN (Taxpayer Identification Number) → Steueridentifikationsnummer → Nummer, mit der eine Person von den Steuerbehörden ihres steuerlichen Wohnsitzstaates identifiziert wird.

Fast jedes Land verwendet dafür ein eigenes System.

Deshalb sieht eine TIN in Deutschland anders aus als in Frankreich, Australien oder Kanada.

Die koreanische Wertpapiergesellschaft erwartet nicht, dass alle Kunden dieselbe Nummer besitzen.

Sie möchte lediglich wissen, welche Nummer Ihr steuerlicher Wohnsitzstaat verwendet.

Muss jeder eine TIN angeben?

Nicht unbedingt.

Ob eine TIN einzutragen ist, hängt davon ab,

  • in welchem Staat Sie steuerlich ansässig sind,
  • ob dort überhaupt eine TIN vergeben wird,
  • und welche Angaben nach den geltenden FATCA- oder CRS-Regeln erforderlich sind.

In manchen Staaten wird keine klassische TIN vergeben oder sie trägt eine andere Bezeichnung.

Ist eine TIN tatsächlich nicht vorhanden, kann je nach den geltenden Vorgaben eine Begründung erforderlich sein.

Etwas anderes ist es jedoch, wenn eine TIN grundsätzlich existiert und lediglich nicht bekannt ist oder noch nicht beantragt wurde.

In diesem Fall sollte das Feld nicht einfach leer bleiben. Die Wertpapiergesellschaft kann dann weitere Informationen oder Unterlagen anfordern.

Was passiert, wenn mehrere Steuerwohnsitze bestehen?

Auch das kommt vor.

Jemand lebt beispielsweise in einem Land, arbeitet regelmäßig in einem zweiten Staat und unterliegt dort ebenfalls steuerlichen Vorschriften.

Ob tatsächlich mehrere steuerliche Ansässigkeiten bestehen, richtet sich immer nach dem jeweiligen nationalen Steuerrecht und gegebenenfalls nach Doppelbesteuerungsabkommen.

Besteht eine solche Situation, können in der Selbstauskunft mehrere Staaten angegeben werden müssen.

Die koreanische Wertpapiergesellschaft entscheidet darüber jedoch nicht selbst, sondern stützt sich auf die Angaben des Kunden und die geltenden gesetzlichen Vorgaben.

Warum stimmen Adresse, Pass und Steuerland manchmal nicht überein?

Auch das ist kein ungewöhnlicher Fall.

Ein Beispiel:

  • deutscher Reisepass,
  • Wohnadresse in Singapur,
  • steuerliche Ansässigkeit in Australien.

Auf den ersten Blick wirkt das widersprüchlich.

In der Praxis kann eine solche Kombination jedoch durchaus erklärbar sein.

Entscheidend ist, dass die Angaben zueinander passen und auf Nachfrage nachvollziehbar erläutert werden können.

Wenn Reisepass, Wohnadresse, Steuerwohnsitz und weitere Informationen voneinander abweichen, kann die Wertpapiergesellschaft zusätzliche Nachweise verlangen.

Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass der Antrag abgelehnt wird. Häufig geht es lediglich darum, die Angaben vollständig und schlüssig zu dokumentieren.

Wird das Depot sofort gesperrt, wenn Angaben fehlen?

Viele Antragsteller befürchten genau das.

Tatsächlich ist die erste Reaktion in der Regel eine Bitte um Ergänzung oder Klarstellung.

Fehlen wesentliche Angaben oder können Informationen nicht nachvollzogen werden, kann die Bearbeitung unterbrochen werden, bis die erforderlichen Unterlagen vorliegen.

Welche Maßnahmen anschließend getroffen werden, hängt von den gesetzlichen Vorgaben und den internen Verfahren der jeweiligen Wertpapiergesellschaft ab.

Eine automatische Kontosperrung allein wegen einer unvollständigen Selbstauskunft lässt sich daraus jedoch nicht allgemein ableiten.

Was sollten Sie vor dem Ausfüllen vorbereiten?

Bevor Sie die Selbstauskunft beginnen, sollten Sie folgende Punkte prüfen:

  • In welchem Staat sind Sie derzeit steuerlich ansässig?
  • Besitzen Sie eine dort gültige Steueridentifikationsnummer?
  • Tragen Reisepass, Wohnadresse und Steuerwohnsitz eine nachvollziehbare Geschichte?
  • Haben sich Ihr Wohnsitz oder Ihre steuerliche Situation kürzlich geändert?
  • Können Sie diese Änderung bei Bedarf belegen?

Wer diese Fragen vorab beantwortet, muss später deutlich seltener Unterlagen nachreichen.

Welche Frage sollten Sie der Wertpapiergesellschaft stellen?

Viele fragen lediglich:

„Warum brauchen Sie meine Steuer-ID?“

Hilfreicher ist eine konkrete Frage wie:

„Welche Angaben zur steuerlichen Ansässigkeit und welche Nachweise benötigen Sie für meinen Fall, damit die Kontoeröffnung vollständig geprüft werden kann?“

So erhält die Wertpapiergesellschaft genau die Informationen, die sie für eine konkrete Antwort benötigt.

Fazit

Die Abfrage von Steuerwohnsitz und TIN bedeutet nicht, dass zusätzliche koreanische Steuern entstehen.

Sie dient dazu, internationale Meldepflichten nach FATCA und CRS korrekt umzusetzen.

Der Reisepass beantwortet dabei nicht automatisch alle steuerlichen Fragen.

Wer seine steuerliche Ansässigkeit korrekt angibt, die passende Steueridentifikationsnummer bereithält und bei Besonderheiten nachvollziehbare Unterlagen vorlegen kann, erleichtert die Prüfung der Kontoeröffnung erheblich.

Verwendete Materialien zur Faktenprüfung

  • FATCA – Foreign Account Tax Compliance Act
  • OECD Common Reporting Standard (CRS)
  • Englischer Mastertext (offiziell geprüfte Fakten)

Offizielle Quellen

  • OECD – Common Reporting Standard (CRS)
  • Koreanische Finanzaufsichts- und Steuerregelungen im Zusammenhang mit CRS/FATCA
  • Hinweise der jeweiligen koreanischen Wertpapiergesellschaft

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die Selbstauskunft zur steuerlichen Ansässigkeit bei der Eröffnung eines koreanischen Wertpapierdepots.

Er ersetzt keine Rechts-, Bank- oder Steuerberatung. Welche Angaben und Unterlagen erforderlich sind, richtet sich nach Ihrer persönlichen Situation, den geltenden Vorschriften und den internen Verfahren der jeweiligen Wertpapiergesellschaft. Vor der Kontoeröffnung sollten Sie im Zweifel direkt bei der zuständigen Wertpapiergesellschaft nachfragen. 


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