F-5 und F-2 Visum Korea: Zählen Einkommen und Vermögen aus Deutschland?

F-5 und F-2 Visum Korea mit deutschem Einkommen, Auslandsvermögen und Nachweisen
F-5- und F-2-Antrag in Korea mit Einkommen und Vermögen aus Deutschland.

Sie leben in Südkorea oder bereiten einen langfristigen Aufenthalt vor. Gleichzeitig stammen große Teile Ihres Einkommens oder Vermögens weiterhin aus Deutschland.

Vielleicht besitzen Sie eine Firma, eine vermietete Immobilie, ein Wertpapierdepot oder größere Bankguthaben. Dann stellt sich schnell die Frage:

„Kann ich mein Einkommen und Vermögen aus Deutschland für ein F-5- oder F-2-Visum in Korea anrechnen lassen?“

Darauf gibt es keine einfache Ja-oder-Nein-Antwort.

Der häufigste Fehler besteht darin, zuerst das gesamte Auslandsvermögen in koreanische Won umzurechnen und es mit irgendeinem GNI-Wert zu vergleichen.

Die richtige Reihenfolge beginnt an einer anderen Stelle:

Welche konkrete F-5- oder F-2-Kategorie beantragen Sie – und welche finanzielle Voraussetzung gilt genau dort?

F-5 und F-2 haben keine einheitliche Einkommensgrenze

F-5 Permanent Residence und F-2 Residence sind keine einzelnen Visakategorien mit einer gemeinsamen Finanzformel.

Es gibt verschiedene Unterkategorien – abhängig etwa von bisherigem Aufenthaltsstatus, Aufenthaltsdauer, beruflicher Qualifikation, Punktesystem, Investition, Familie oder anderen Voraussetzungen.

Deshalb können auch die finanziellen Anforderungen unterschiedlich sein.

Eine Kategorie kann sich an einem Einkommen im Verhältnis zum koreanischen GNI (Gross National Income) orientieren. Eine andere kann Einkommen oder Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalts berücksichtigen. Punktebasierte oder investitionsbezogene Kategorien wiederum können völlig anders aufgebaut sein.

Aussagen wie

„F-5 braucht immer 2× GNI“

oder

„Alle F-2-Antragsteller brauchen dasselbe Einkommen“

sollten deshalb nicht als allgemeine Regel verwendet werden.

Der häufigste Irrtum: „Meine deutsche Steuererklärung beweist genug Einkommen“

Stellen Sie sich einen Unternehmer vor, der seit mehreren Jahren in Korea lebt.

Seine Firma sitzt weiterhin in Deutschland. Er erhält dort ein hohes Einkommen und kann es mit deutschen Steuerunterlagen eindeutig belegen.

Der Gedanke liegt nahe:

„Mein Einkommen liegt deutlich über dem koreanischen GNI. Ich lasse den deutschen Steuerbescheid apostillieren und reiche ihn ein.“

So einfach ist es nicht.

Eine ausländische Steuererklärung kann belegen, dass Einkommen in einem anderen Staat erklärt wurde.

Sie entscheidet aber nicht automatisch darüber, ob dieser Betrag für die konkrete koreanische Aufenthaltskategorie angerechnet wird.

Vorher muss geklärt werden:

  • welche F-5- oder F-2-Unterkategorie beantragt wird,
  • welcher finanzielle Test dort gilt,
  • welche Einkommensarten berücksichtigt werden dürfen,
  • welcher Zeitraum relevant ist,
  • ob Einkommen von Familienmitgliedern einbezogen werden kann
  • und welche Nachweise die Einwanderungsbehörde akzeptiert.

Eine Apostille kann die Echtheit eines ausländischen öffentlichen Dokuments bestätigen. Sie macht aus dem darin ausgewiesenen Einkommen aber nicht automatisch anrechenbares Visa-Einkommen.

Zählt Einkommen aus Deutschland überhaupt?

Die gegenteilige Aussage wäre ebenfalls zu pauschal:

„Nur Einkommen aus Korea zählt. Ausländisches Einkommen ist für F-5 und F-2 immer wertlos.“

Auch das sollte nicht verallgemeinert werden.

Die Behandlung ausländischer Einkünfte hängt von der konkreten Aufenthaltskategorie und den dort anerkannten Nachweisen ab.

Das betrifft insbesondere Antragsteller mit:

  • Unternehmenseinkommen aus Deutschland,
  • Dividenden aus ausländischen Gesellschaften,
  • Mieteinnahmen aus Immobilien,
  • Kapitalerträgen,
  • Renten oder Pensionen
  • und anderen regelmäßigen Auslandseinkünften.

Die sinnvollere Frage lautet deshalb nicht:

„Erkennt Korea ausländisches Einkommen an?“

Sondern:

„Kann genau diese Einkommensart bei meiner konkreten F-5- oder F-2-Kategorie berücksichtigt werden, und wie muss ich sie nachweisen?“

Koreanische Steuererklärung und Einwanderungsprüfung sind nicht dasselbe

Auch dieser Gedanke ist verbreitet:

„Wenn ich mein deutsches Einkommen in Korea versteuere, muss Immigration es vollständig anerkennen.“

Das sollte nicht automatisch angenommen werden.

Steuerrecht und Aufenthaltsrecht beantworten unterschiedliche Fragen.

Das koreanische Steuerrecht bestimmt unter anderem, ob Sie steuerlich ansässig sind und welches Einkommen in Korea erklärt oder versteuert werden muss.

Die Einwanderungsbehörde prüft dagegen, ob Sie die finanziellen Voraussetzungen Ihrer konkreten Aufenthaltskategorie erfüllen.

Ein koreanischer Steuerbeleg kann ein wichtiger Nachweis sein.

Aber daraus folgt keine allgemeine Regel, dass jeder dort ausgewiesene Betrag bei jedem F-5- oder F-2-Verfahren vollständig angerechnet werden muss.

Auch die 183-Tage-Regel ist nicht so einfach

Bei Auslandseinkommen taucht häufig die Aussage auf:

„Wer 183 Tage in Korea lebt, ist automatisch koreanischer Steuerresident.“

Auch das ist zu stark vereinfacht.

Das koreanische Einkommensteuerrecht verwendet unter anderem die Begriffe Wohnsitz und Aufenthalt von mindestens 183 Tagen. Die steuerliche Ansässigkeit kann aber auch von weiteren Umständen abhängen, etwa Lebensverhältnissen, Beruf und Familie.

Für einen F-5- oder F-2-Antrag sollten deshalb zwei Fragen getrennt bleiben:

Wie wird mein deutsches Einkommen steuerlich in Korea behandelt?

und

Wie bewertet meine konkrete Aufenthaltskategorie dieses Einkommen?

Die Antwort auf die erste Frage entscheidet nicht automatisch über die zweite.

Was ist mit Immobilien, Bankguthaben und Wertpapieren in Deutschland?

Dieselbe Vorsicht gilt für Auslandsvermögen.

Sie können in Deutschland besitzen:

  • eine Immobilie,
  • Bankguthaben,
  • Festgeld,
  • Wertpapierdepots,
  • Unternehmensanteile
  • oder andere Vermögenswerte.

Ein hoher Nettovermögenswert bedeutet aber nicht automatisch, dass Sie diesen Betrag vollständig in Won umrechnen und in einen F-5- oder F-2-Vermögenstest einsetzen dürfen.

Zuerst muss geklärt werden, ob die konkrete Kategorie überhaupt eine vermögensbasierte Prüfung vorsieht und welche Vermögensarten dort berücksichtigt werden können.

Eine deutsche Immobilie beweist nicht nur eine Zahl

Nehmen wir eine Wohnung in München.

Verschiedene Dokumente beweisen unterschiedliche Dinge:

Grundbuch- oder Eigentumsnachweis → wem die Immobilie gehört

Bewertung oder anerkanntes Gutachten → welcher Wert angesetzt werden könnte

Hypotheken- oder Darlehensunterlagen → welche Belastungen den Nettovermögenswert mindern

Selbst wenn sich daraus ein klarer Nettovermögenswert ergibt, folgt daraus aber noch nicht:

„Dieser Betrag zählt vollständig für mein F-5- oder F-2-Verfahren.“

Eigentumsnachweis, Bewertung und aufenthaltsrechtliche Anerkennung sind drei getrennte Fragen.

Gibt es eine allgemeine Sechs-Monats-Regel für Auslandsvermögen?

Nein.

Im Internet finden sich gelegentlich Aussagen wie:

„Überweisen Sie Ihr Auslandsvermögen nach Korea, halten Sie es sechs Monate dort und dann zählt es für F-5.“

Eine solche Regel lässt sich nicht auf sämtliche F-5- und F-2-Kategorien übertragen.

Korea hat spezielle investitionsbezogene Aufenthaltsprogramme mit eigenen Investitionsbeträgen, Anlageformen, Haltefristen und Übergängen von F-2 zu F-5.

Diese Regeln gehören aber zu diesen speziellen Programmen.

Sie dürfen nicht einfach auf andere F-5- oder F-2-Verfahren übertragen werden.

Wenn Sie irgendwo eine feste Haltefrist lesen, sollte Ihre nächste Frage deshalb lauten:

„Gilt diese Regel tatsächlich für meine Kategorie – oder lese ich gerade die Bedingungen eines anderen Investitionsprogramms?“

Welche Unterlagen können bei Einkommen und Vermögen relevant sein?

Erst nachdem die konkrete Aufenthaltskategorie feststeht, sollte das Dokumentenpaket vorbereitet werden.

Bei Einkommen können je nach Fall relevant sein:

  • deutsche Steuerbescheide oder Steuererklärungen,
  • Bescheinigungen deutscher Steuerbehörden,
  • Firmenunterlagen zu Gehalt oder Dividenden,
  • Renten- oder Pensionsnachweise,
  • Mietnachweise,
  • Kontoauszüge über tatsächliche Zahlungseingänge
  • sowie koreanische Steuerunterlagen, sofern das Einkommen dort erklärungspflichtig war.

Bei Vermögen können etwa relevant sein:

  • Grundbuch- oder Eigentumsnachweise,
  • Bankbescheinigungen,
  • Depotübersichten,
  • Bewertungsunterlagen,
  • Hypothekennachweise
  • oder Gesellschaftsunterlagen zu Unternehmensbeteiligungen.

Das ist keine allgemeine F-5/F-2-Checkliste.

Jedes Dokument beweist nur das, was tatsächlich daraus hervorgeht. Ob dieser Wert anschließend für die konkrete Aufenthaltskategorie berücksichtigt wird, bleibt eine separate Frage.

Apostille: Erst die Kategorie prüfen, dann Dokumente beglaubigen

Gerade vermögende Antragsteller lassen oft zu früh Unterlagen apostillieren.

Steuerbescheide, Immobilienunterlagen, Bankbescheinigungen und Bewertungen werden gesammelt und beglaubigt, bevor überhaupt feststeht, was Immigration benötigt.

Die bessere Reihenfolge lautet:

1. Exakte F-5- oder F-2-Kategorie bestimmen

Nicht beim allgemeinen Namen stehen bleiben.

2. Finanzielle Voraussetzung dieser Kategorie prüfen

Geht es um Einkommen, Vermögen, GNI, Punkte, Investition oder einen anderen Maßstab?

3. Prüfen, welche Einkünfte oder Vermögenswerte berücksichtigt werden können

Nicht davon ausgehen, dass weltweites Einkommen oder Nettovermögen einfach addiert werden darf.

4. Akzeptierte Nachweise bestimmen

Steuerbescheid, Kontoauszug, Bewertung oder Eigentumsurkunde beweisen unterschiedliche Dinge.

5. Koreanische Steuerfragen separat prüfen

Steuerpflicht und Visa-Anrechnung sind verschiedene Prüfungen.

6. Apostille und koreanische Übersetzung zuletzt vorbereiten

Erst dann, wenn klar ist, welche ausländischen Originaldokumente wirklich benötigt werden.

Kann man koreanisches und deutsches Einkommen oder Vermögen einfach zusammenrechnen?

Auch hier sollte man vorsichtig sein.

Angenommen, ein Antragsteller hat:

40 Millionen KRW Einkommen in Korea

und

80 Millionen KRW Unternehmenseinkommen aus Deutschland.

Mathematisch ergeben sich 120 Millionen KRW.

Oder:

200 Millionen KRW Vermögen in Korea

und

500 Millionen KRW Nettovermögen aus einer deutschen Immobilie.

Mathematisch ergeben sich 700 Millionen KRW.

Für die Einwanderungsprüfung ist aber zuerst zu klären, ob die konkrete Kategorie beide Beträge berücksichtigt, wie sie bewertet werden und welcher Nachweis für jeden Bestandteil erforderlich ist.

Dasselbe gilt für Einkommen oder Vermögen eines Ehepartners oder anderer Familienmitglieder.

Die Regeln einer konkreten Kategorie entscheiden, ob und wie solche Beträge einbezogen werden können.

Die sinnvollste Reihenfolge für Antragsteller mit Auslandsvermögen

Wer einen großen Teil seines Einkommens oder Vermögens in Deutschland hält, sollte so vorgehen:

Exakte F-5/F-2-Kategorie → finanzielle Voraussetzung → anrechenbares Einkommen oder Vermögen → akzeptierter Nachweis → Apostille und Übersetzung.

Nicht umgekehrt.

Beginnen Sie also nicht damit, sämtliche deutschen Vermögenswerte in Won umzurechnen.

Verkaufen oder übertragen Sie Vermögen auch nicht allein deshalb nach Korea, weil Sie irgendwo eine allgemeine F-5-Regel gelesen haben.

Und lassen Sie nicht jedes ausländische Dokument apostillieren, bevor klar ist, ob es für Ihr tatsächliches Verfahren überhaupt gebraucht wird.

Fazit

Wer ein F-5 Visum in Korea oder ein F-2 Visum beantragt und einen großen Teil seines Einkommens oder Vermögens in Deutschland hält, sollte weder von automatischer Anerkennung noch von automatischer Ablehnung ausgehen.

Eine hohe deutsche Steuererklärung, ein großes Bankguthaben oder eine wertvolle Immobilie beweisen wirtschaftliche Leistungsfähigkeit.

Aber sie sind nicht allein deshalb automatisch anrechenbare Finanznachweise für jede koreanische Aufenthaltskategorie.

Die entscheidende Frage lautet nicht:

„Wie reich bin ich weltweit?“

Sondern:

„Welche finanzielle Voraussetzung gilt für meine konkrete F-5- oder F-2-Kategorie, welche meiner deutschen Einkünfte oder Vermögenswerte können dafür berücksichtigt werden und mit welchen Unterlagen muss ich sie nachweisen?“

Erst danach kommen Apostille, Übersetzung und die eigentliche Dokumentenbeschaffung.

Offizielle Quellen

  • Ministry of Justice / Korea Immigration Service
  • Immigration Act of the Republic of Korea
  • Enforcement Decree and Enforcement Rules of the Immigration Act
  • Korea Immigration Service Visa Navigator
  • Korean Law Information Center
  • National Tax Service of Korea

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über ausländisches Einkommen und Auslandsvermögen bei koreanischen F-5- und F-2-Aufenthaltsverfahren. Finanzielle Schwellenwerte, anrechenbare Einkünfte und Vermögenswerte, Ausnahmen, Bewertungsmethoden und Nachweisanforderungen unterscheiden sich je nach Aufenthaltskategorie und können sich ändern. Prüfen Sie deshalb die aktuellen Anforderungen Ihrer konkreten Kategorie, bevor Sie sich auf Auslandsvermögen verlassen, Vermögen nach Korea übertragen oder ausländische Dokumente apostillieren lassen.


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