[DE] D-8-1 Visum Korea: Darf ich die 100 Millionen Won vor der Visumgenehmigung ausgeben?
| D-8-1-Gründung in Korea und Verwendung des Investitionskapitals vor der Visumgenehmigung. |
Sie haben 100 Millionen Won nach Südkorea überwiesen, eine koreanische Gesellschaft gegründet und das Investitionskapital auf das Geschäftskonto eingezahlt.
Jetzt muss das Unternehmen praktisch starten.
Die Büroräume brauchen eine Kaution. Computer und Möbel müssen gekauft werden. Vielleicht sind Umbauten oder andere notwendige Einrichtungskosten fällig.
Doch Ihr D-8-1 Visum ist noch nicht genehmigt.
Viele ausländische Gründer fragen sich deshalb:
„Wenn das Firmenkonto vor der Visumgenehmigung unter 100 Millionen Won fällt, gefährde ich damit mein D-8-1 Visum?“
Die entscheidende Antwort lautet:
Die Investitionsanforderung von 100 Millionen KRW bedeutet nicht automatisch, dass der gesamte Betrag bis zur Genehmigung des D-8-1 Visums unangetastet auf dem koreanischen Geschäftskonto liegen bleiben muss.
Wenn Sie Investitionskapital vorher für das Unternehmen verwenden, wird jedoch eine andere Frage wichtig:
Können Sie nachvollziehbar belegen, wohin das Geld geflossen ist und dass es tatsächlich für den Aufbau oder Betrieb des Unternehmens verwendet wurde?
Was bedeuten die 100 Millionen Won beim D-8-1 Visum?
Für eine qualifizierende ausländische Investition in eine koreanische Gesellschaft gilt grundsätzlich eine Mindestinvestition von 100 Millionen KRW sowie die erforderliche Beteiligung.
Eine solche Investition kann für einen ausländischen Investor, der eine ausländisch investierte Gesellschaft in Korea gründet und betreibt, die Grundlage für den Aufenthaltsstatus D-8-1 Corporate Investment bilden.
Dabei muss man zwei Dinge auseinanderhalten:
Die Investition muss die Voraussetzungen einer qualifizierenden ausländischen Investition erfüllen.
Das bedeutet aber nicht automatisch:
„Die 100 Millionen Won müssen bis zum Visumtermin auf dem Konto eingefroren bleiben.“
Ein echtes Unternehmen muss schließlich Geld ausgeben können, um seinen Geschäftsbetrieb überhaupt vorzubereiten.
D-8 Visum und Geschäftskonto: Worauf schaut die Prüfung?
Bei einem D-8-Verfahren kann nicht nur der Kontostand eine Rolle spielen.
Geprüft werden können unter anderem die Investition, die Herkunft der Mittel, die Geschäftsräume und Nachweise über eine tatsächliche Geschäftstätigkeit.
Auch öffentlich zugängliche koreanische Verwaltungsentscheidungen zeigen, dass eine nicht nachvollziehbare Verwendung von Investitionsmitteln relevant werden kann, wenn die tatsächliche Substanz von Investition und Unternehmen beurteilt wird.
Deshalb ist die praktisch wichtigere Frage nicht:
„Sind noch exakt 100 Millionen Won auf dem Konto?“
Sondern:
„Kann ich erklären und belegen, was mit dem investierten Kapital passiert ist?“
Darf die koreanische Gesellschaft die Bürokaution vor der D-8-1-Genehmigung bezahlen?
Ein Büro gehört häufig zu den ersten Ausgaben einer neuen Firma in Korea.
Angenommen, Ihre koreanische Gesellschaft unterschreibt bereits vor Abschluss des D-8-1-Verfahrens einen Mietvertrag und zahlt die Mietkaution für das Büro aus dem Geschäftskonto.
Dadurch sinkt der Kontostand.
Das allein beweist jedoch nicht, dass die ausländische Investition verschwunden ist.
Wichtiger ist, ob die Zahlung nachvollziehbar zum tatsächlichen Aufbau des Unternehmens gehört.
Je nach Transaktion können beispielsweise hilfreich sein:
- Mietvertrag auf den Namen der Gesellschaft
- Unterlagen zum angemieteten Büro
- Überweisungsbeleg vom Geschäftskonto
- Buchhaltungsunterlagen, die die Zahlung der Gesellschaft zuordnen
Das ist keine starre Dokumentenliste für jeden D-8-1-Antrag. Welche Nachweise sinnvoll oder erforderlich sind, hängt vom jeweiligen Vorgang ab.
Was ist mit Computern, Möbeln und Einrichtungskosten?
Dasselbe Grundprinzip gilt für andere echte Gründungskosten.
Ein neues Unternehmen kann bereits vor der Visumgenehmigung Dinge benötigen wie:
- Computer und Büroausstattung
- Maschinen oder andere betriebliche Geräte
- Warenbestand
- notwendige Einrichtungs- oder Umbauarbeiten
- professionelle Dienstleistungen
- sonstige für den Geschäftsstart erforderliche Einrichtungen
Auch hier sollte nicht nur gefragt werden:
„Ist mein Geschäftskonto dadurch unter 100 Millionen Won gefallen?“
Wichtiger ist:
„Lässt sich die Zahlung vom investierten Kapital bis zu einer echten betrieblichen Ausgabe nachvollziehen?“
Je nach Ausgabe können Verträge, Bestellungen, steuerlich gültige Transaktionsbelege, Firmenkartenabrechnungen, Banküberweisungen oder Buchhaltungsunterlagen dabei helfen.
Nicht jede Ausgabe benötigt dieselbe Art von Beleg.
Der häufigste Irrtum über die 100 Millionen Won
Ein ausländischer Gründer denkt möglicherweise:
„Wenn vor meinem D-8-Termin nur noch 70 Millionen Won auf dem Firmenkonto liegen, wird mein Visum automatisch abgelehnt.“
So pauschal lässt sich das nicht sagen.
Es gibt keine verifizierte allgemeine Regel, nach der die vollständigen 100 Millionen Won bis zur Visumgenehmigung unangetastet auf dem Geschäftskonto verbleiben müssen.
Aber auch die gegenteilige Schlussfolgerung wäre riskant:
„Sobald die 100 Millionen Won einmal angekommen sind, kann ich das Geld beliebig weiterüberweisen.“
Wenn erhebliche Beträge vom Firmenkonto verschwinden und sich deren betriebliche Verwendung nicht nachvollziehbar erklären lässt, können Fragen zur tatsächlichen Substanz der Investition entstehen.
Warum Überweisungen auf das Privatkonto schwieriger werden können
Vergleichen wir zwei Gründer.
Der erste zahlt die Bürokaution direkt vom Geschäftskonto seiner koreanischen Gesellschaft. Der Mietvertrag läuft auf die Gesellschaft. Computer und Einrichtung werden über nachvollziehbare Firmenzahlungen gekauft und die Unterlagen aufbewahrt.
Der zweite überweist einen größeren Teil des Investitionskapitals zunächst auf sein Privatkonto, hebt Bargeld ab und erklärt später, damit die Büroeinrichtung bezahlt zu haben.
Beide können tatsächlich Geld für ihr Unternehmen ausgegeben haben.
Der zweite Gründer hat aber ein deutlich schwierigeres Dokumentationsproblem.
Er muss die Verbindung zwischen dem ursprünglichen Investitionskapital und den behaupteten betrieblichen Ausgaben nachträglich nachvollziehbar machen.
Das bedeutet ausdrücklich nicht, dass jede Barzahlung oder jede Zahlung über ein Privatkonto automatisch zur Ablehnung eines D-8-Visums führt.
Der Punkt ist einfacher:
Je schlechter die Zahlungskette dokumentiert ist, desto schwieriger kann die betriebliche Verwendung des Investitionskapitals nachzuweisen sein.
Brauche ich für jede Ausgabe eine elektronische Steuerrechnung?
Nein, eine solche allgemeine D-8-Regel ist nicht verifiziert.
Es gibt keine bestätigte Vorschrift, wonach jeder einzelne Won, der vor der D-8-Genehmigung ausgegeben wird, zwingend mit einer elektronischen Steuerrechnung der koreanischen Steuerbehörde belegt werden muss.
Welche Unterlagen angemessen sind, hängt von der Art der jeweiligen Transaktion ab.
Bei bestimmten Geschäften zwischen Unternehmen kann eine elektronische Steuerrechnung ein wichtiger steuerlicher und buchhalterischer Nachweis sein. Bei anderen Vorgängen können andere rechtlich gültige Belege relevant sein.
Für die D-8-Vorbereitung ist deshalb ein breiteres Prinzip hilfreicher:
Bewahren Sie verlässliche Unterlagen auf, die eine Firmenzahlung mit einem echten Geschäftszweck verbinden.
Investitionskapital nahe der Mindestgrenze: Dokumentation wird besonders wichtig
Wer genau oder ungefähr mit der erforderlichen Mindestinvestition startet, hat naturgemäß weniger Abstand zwischen ursprünglicher Investitionssumme und späterem Kontostand.
Daraus sollte aber keine erfundene automatische „Kapitalprüfung ab Betrag X“ abgeleitet werden.
Die praktische Konsequenz lautet vielmehr:
Herkunft des Kapitals → Eingang bei der Gesellschaft → Verwendung des Geldes → tatsächliche Geschäftstätigkeit
sollten möglichst leicht nachvollziehbar bleiben.
D-8-1 Investitionskapital richtig dokumentieren
Wenn Sie vor der Visumgenehmigung einen Teil der Investition ausgeben, denken Sie in einer zusammenhängenden Zahlungskette:
Ausländische Investition → koreanisches Geschäftskonto → echte Firmenausgabe → Nachweis
Bei einer Bürokaution können Mietvertrag und Zahlungsnachweis im Mittelpunkt stehen.
Beim Kauf von Computern, Möbeln oder Anlagen können Kaufunterlagen, anwendbare Steuerbelege, Firmenkartenabrechnungen oder Banküberweisungen zeigen, was gekauft wurde und wer bezahlt hat.
Es geht nicht darum, für jede Zahlung zwanghaft dasselbe Dokument zu sammeln.
Es geht darum, dass eine wesentliche Ausgabe später als tatsächliche Unternehmenstransaktion verständlich bleibt.
Firmenausgaben möglichst nicht mit privaten Zahlungen vermischen
Gerade in der hektischen Gründungsphase passiert schnell Folgendes:
Der Gründer überweist Geld vom Firmenkonto auf sein Privatkonto. Von dort bezahlt er Möbel, einen gebrauchten Computer oder einen Handwerker. Einige Dinge werden bar bezahlt.
Später versucht er, alle Zahlungen für den D-8-Antrag wieder zusammenzusetzen.
Selbst wenn sämtliche Ausgaben tatsächlich betrieblich waren, ist die Dokumentation jetzt komplizierter.
Wo es praktisch möglich ist, schafft die direkte Zahlung über das Unternehmen eine klarere Spur:
Investition → Gesellschaft → Ausgabe → betrieblicher Vermögenswert oder Dienstleistung.
Das ist ein Dokumentationsprinzip und kein pauschales Verbot jeder privaten oder baren Zahlung.
Beim D-8-1 Visum zählt auch, ob das Unternehmen real ist
Das D-8-1-Verfahren dreht sich nicht ausschließlich um eine Zahl auf einem Kontoauszug.
Der Antragsteller beantragt einen Aufenthaltsstatus, der mit der Investition in und der Leitung eines tatsächlich bestehenden ausländisch investierten Unternehmens in Korea verbunden ist.
Je nach Geschäft und Entwicklungsstand können daher beispielsweise relevant sein:
- Miet- und Geschäftsadressunterlagen
- Nachweise über tatsächlich vorhandene Geschäftsräume
- Geräte und betriebliche Vermögenswerte
- vorhandene Kunden- oder Lieferantenverträge
- notwendige Genehmigungen oder Lizenzen
- Buchhaltungs- und Transaktionsunterlagen über die Vorbereitung oder Durchführung der Geschäftstätigkeit
Nicht jedes junge Unternehmen kann bereits sämtliche dieser Unterlagen besitzen.
Entscheidend ist, dass die vorhandenen Nachweise zum tatsächlichen Geschäft passen und nicht wie ein beliebig zusammengestelltes Visumpaket wirken.
Ein praktisches Beispiel mit 100 Millionen Won
Ein ausländischer Gründer investiert 100 Millionen KRW in seine koreanische Gesellschaft.
Noch bevor das D-8-1-Verfahren abgeschlossen ist, bezahlt das Unternehmen:
- eine Bürokaution,
- Computer,
- notwendige Einrichtungsarbeiten
- und professionelle Gründungsleistungen.
Danach liegen weniger als 100 Millionen Won auf dem Geschäftskonto.
Dieser Kontostand allein beantwortet noch nicht, ob der D-8-1-Antrag erfolgreich sein wird.
Viel wichtiger sind vier Fragen:
Wurde die qualifizierende ausländische Investition tatsächlich vorgenommen?
Kann das Unternehmen zeigen, wohin das investierte Geld geflossen ist?
Hingen die Ausgaben mit dem tatsächlichen Geschäft zusammen?
Ergeben Investition, Geschäftsräume, Zahlungen und Unternehmensaktivität insgesamt ein nachvollziehbares Bild?
Bevor Sie die 100 Millionen Won für den Geschäftsstart verwenden
Eine sinnvolle Reihenfolge ist:
1. Nachweise über die ursprüngliche Auslandsinvestition sichern.
Bewahren Sie Unterlagen über Auslandsüberweisung, Investition, Gesellschaftsgründung und die einschlägigen Verfahren für ausländisch investierte Unternehmen auf.
2. Prüfen, ob die Ausgabe tatsächlich zum Unternehmen gehört.
Bürokaution, Geräte oder Gründungskosten sollten nachvollziehbar mit der geplanten Geschäftstätigkeit verbunden sein.
3. Wo möglich über die Gesellschaft bezahlen.
Direkte Firmenzahlungen machen den Weg des Investitionskapitals leichter nachvollziehbar.
4. Für jede größere Ausgabe den passenden Nachweis aufbewahren.
Nicht jede Transaktion verlangt dieselbe Art von Rechnung oder Beleg.
5. Die Kontohistorie des Unternehmens sichern.
Sie kann den ursprünglichen Kapitalzufluss mit späteren betrieblichen Ausgaben verbinden.
6. Größere Kapitalabflüsse vor dem D-8-Antrag erklären können.
Wenn bereits ein erheblicher Teil des Geldes verwendet wurde, sollten die Unterlagen vor Antragstellung geordnet sein – nicht erst dann, wenn Rückfragen kommen.
Diese Fragen sollten Sie vor dem D-8-1 Antrag stellen
Wenn bereits Investitionskapital ausgegeben wurde, können Sie bei der zuständigen Einwanderungsbehörde, Invest KOREA oder einem qualifizierten Berater konkret fragen:
- Benötigt mein D-8-1-Antrag zusätzliche Nachweise über bereits verwendetes Investitionskapital?
- Welche Unterlagen eignen sich für die Bürokaution?
- Welche Nachweise sollte ich für Computer, Einrichtung oder andere Gründungskosten vorbereiten?
- Müssen Zahlungen über ein Privatkonto zusätzlich erklärt werden?
- Welche Unterlagen zeigen am besten, dass meine koreanische Gesellschaft tatsächlich tätig ist oder ihren Geschäftsbetrieb vorbereitet?
Diese Fragen sind wesentlich hilfreicher als nur zu fragen:
„Sind noch 100 Millionen Won auf meinem Firmenkonto?“
Fazit: Beim D-8-1 Visum zählt nicht nur der Kontostand
Die 100 Millionen Won Mindestinvestition für das D-8-1 Visum sollte nicht mit einer allgemeinen Vorschrift verwechselt werden, nach der der gesamte Betrag bis zur Visumgenehmigung unangetastet auf dem Geschäftskonto liegen bleiben muss.
Echte Ausgaben für den Aufbau des Unternehmens können den Kontostand reduzieren.
Wer jedoch bereits vor der D-8-Genehmigung Investitionskapital verwendet, sollte nachvollziehbar zeigen können, wie das Geld vom ursprünglichen Investment in die tatsächliche Geschäftstätigkeit geflossen ist.
Für einen ausländischen Gründer ist deshalb nicht nur die Frage wichtig:
„Wie viel Geld liegt heute noch auf meinem koreanischen Geschäftskonto?“
Mindestens ebenso wichtig ist:
„Kann ich anhand meiner Verträge, Zahlungen und Geschäftsunterlagen erklären, wofür das investierte Kapital verwendet wurde?“
Zur Faktenprüfung verwendete Materialien
- Korea Immigration Service / Ministry of Justice
- Invest KOREA
- Korean Law Information Center
- Ministry of Trade, Industry and Energy
- National Tax Service of Korea, soweit für Transaktionsnachweise relevant
Offizielle Quellen
- Ministry of Justice / Korea Immigration Service
- Invest KOREA
- Korean Law Information Center
- Ministry of Trade, Industry and Energy
- National Tax Service of Korea
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über das Investitionskapital für das D-8-1 Visum und betriebliche Ausgaben vor der Visumgenehmigung. Die erforderlichen Unterlagen und die Prüfung können je nach Investitionsstruktur, Unternehmen, bisherigem Antragsverlauf und persönlicher Situation unterschiedlich ausfallen. Prüfen Sie deshalb vor der Antragstellung die aktuellen Anforderungen für Ihren konkreten Fall.
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