[DE] Kann ein Ausländer in Südkorea ein Einzelunternehmen anmelden? Geschäftsregistrierung und Visabestimmungen
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| Ein ausländischer Unternehmer informiert sich im Finanzamt und über Hometax über die Geschäftsregistrierung in Südkorea. |
Warum Geschäftsregistrierung und Visum nicht dasselbe sind
„Ich möchte als Freelancer arbeiten, einen Onlineshop eröffnen oder mich selbstständig machen. Kann ich als Ausländer in Südkorea einfach ein Einzelunternehmen anmelden?“
Die kurze Antwort lautet: Ja – eine Geschäftsregistrierung kann grundsätzlich beantragt werden.
Das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie die geplante Tätigkeit auch rechtmäßig ausüben dürfen.
Gerade für ausländische Freelancer, Onlinehändler, Berater, Restaurantbetreiber und andere Selbstständige ist dieser Unterschied besonders wichtig.
Die Geschäftsregistrierung dient in erster Linie steuerlichen Zwecken. Ob Sie die Tätigkeit tatsächlich ausüben dürfen, richtet sich dagegen nach Ihrem Aufenthaltsstatus.
Offizielle Hinweise
Der koreanische Nationale Steuerdienst (National Tax Service) führt für Auslandskoreaner und ausländische Antragsteller eigene Identitätsnachweise für die Geschäftsregistrierung auf.
Ein Einzelunternehmer reicht im Allgemeinen folgende Unterlagen ein:
- Antrag auf Geschäftsregistrierung
- Mietvertrag, sofern Geschäftsräume angemietet werden
- Genehmigung, Registrierung oder Anzeige, wenn die jeweilige Branche dies verlangt
- Gesellschafts- oder Partnerschaftsvertrag bei gemeinsamer Geschäftsführung
- Kopie der Aufenthaltskarte für Ausländer oder des Reisepasses
Ausländische Antragsteller, die sich gewöhnlich nicht am Geschäftsort aufhalten oder sich voraussichtlich mindestens sechs Monate außerhalb Koreas aufhalten, müssen unter Umständen zusätzlich einen Steuervertreter benennen.
Einfach erklärt
Stellen Sie sich vor, Sie leben im Ausland und möchten einen koreanischen Onlineshop eröffnen.
Sie mieten eine kleine Geschäftsadresse, legen eine Passkopie vor und reichen den Antrag beim Finanzamt ein.
Der Ablauf wirkt auf den ersten Blick kaum anders als bei einem koreanischen Antragsteller.
Dadurch entsteht leicht ein Missverständnis:
„Ich habe meine Geschäftsregistrierung erhalten. Also darf ich mein Unternehmen jetzt auch in Korea betreiben.“
Genau das muss jedoch nicht stimmen.
Die Geschäftsregistrierung weist Sie gegenüber der Steuerverwaltung als Unternehmer aus.
Sie ersetzt keine aufenthaltsrechtliche Erlaubnis.
Geschäftsregistrierung und Aufenthaltsrecht sind zwei verschiedene Dinge
Offizielle Hinweise
Ausländische Staatsangehörige dürfen in Südkorea grundsätzlich nur Tätigkeiten ausüben, die ihr Aufenthaltsstatus erlaubt.
Liegt die geplante Tätigkeit außerhalb dieses Rahmens, kann je nach Einzelfall eine Genehmigung für Tätigkeiten außerhalb des bestehenden Aufenthaltsstatus oder ein Wechsel des Aufenthaltsstatus erforderlich sein.
Ob dies möglich ist, hängt vom aktuellen Visum, der geplanten Geschäftstätigkeit und den individuellen Umständen ab.
Einfach erklärt
Man kann sich das Verfahren wie zwei getrennte Türen vorstellen.
Die erste Tür ist die Steuerverwaltung.
Der Nationale Steuerdienst prüft, ob das Unternehmen registriert und unter einer koreanischen Geschäftsnummer steuerlich erfasst werden soll.
Die zweite Tür ist die Einwanderungsbehörde.
Sie prüft, ob Ihr Visum Ihnen erlaubt,
- das Unternehmen selbst zu führen,
- Waren zu verkaufen,
- Dienstleistungen anzubieten,
- freiberufliche Einkünfte zu erzielen,
- oder das Unternehmen persönlich zu betreiben.
Wer die erste Tür öffnet, öffnet nicht automatisch auch die zweite.
Das ist die wichtigste Regel dieses gesamten Verfahrens:
Eine Geschäftsregistrierung ist weder eine Arbeitserlaubnis noch ein Geschäftsvisum.
Welche Bedeutung haben F-2-, F-4-, F-5- und F-6-Visa?
Offizielle Hinweise
Einige auf einem Aufenthalt beruhende Visakategorien erlauben einen deutlich größeren wirtschaftlichen Handlungsspielraum als arbeitgebergebundene, studentische oder kurzfristige Aufenthaltsstatus.
Personen mit einem F-5 Permanent Residence Visa (Daueraufenthalt) sowie Inhaber eines F-6 Marriage Migrant Visa (Ehegattenvisum) können im Allgemeinen in einem breiten Umfang wirtschaftliche Tätigkeiten ausüben.
Auch viele Inhaber eines F-2 Residence Visa (Aufenthaltsvisum) dürfen selbstständig tätig werden. Da das F-2-Visum verschiedene Unterkategorien umfasst, sollten jedoch die jeweiligen Bedingungen geprüft werden.
Beim F-4 Overseas Korean Visa (Visum für Auslandskoreaner) bestehen grundsätzlich weitreichende Möglichkeiten zur Erwerbstätigkeit und Unternehmensführung. Dennoch können für einzelne Berufe weiterhin besondere Einschränkungen gelten.
Unabhängig vom Visum bleiben außerdem branchenspezifische Gesetze und Genehmigungen zu beachten.
Einfach erklärt
Auch mit einem F-Visum ist nicht automatisch jede Geschäftsidee zulässig.
Je nach Tätigkeit können beispielsweise zusätzlich erforderlich sein:
- eine Anzeige für Gastronomiebetriebe,
- eine Registrierung für den Onlinehandel,
- eine berufsrechtliche Zulassung,
- kommunale Genehmigungen,
- oder Geschäftsräume, die nach Bau- und Nutzungsrecht geeignet sind.
Das Visum beantwortet die Frage, ob Sie als Ausländer die Tätigkeit grundsätzlich ausüben dürfen.
Die jeweiligen Fachgesetze beantworten die Frage, unter welchen Voraussetzungen genau dieses Geschäft betrieben werden darf.
Beides muss zusammen geprüft werden.
Kann man mit einem E-7-Visum nebenbei ein Einzelunternehmen führen?
Offizielle Hinweise
Ein E-7 Specially Designated Activities Visa (Arbeitsvisum für qualifizierte Fachkräfte) wird grundsätzlich für eine bestimmte Beschäftigung bei einem festgelegten Arbeitgeber oder Arbeitsplatz erteilt.
Selbstständige Beratung, Onlinehandel, freiberufliche Tätigkeiten oder der Betrieb eines eigenen Einzelunternehmens können außerhalb der genehmigten Tätigkeit liegen.
Deshalb sollte ein E-7-Inhaber vorab prüfen,
- ob die geplante Tätigkeit bereits vom bestehenden Aufenthaltsstatus umfasst wird,
- ob eine Genehmigung für Tätigkeiten außerhalb des Aufenthaltsstatus erforderlich ist,
- ob ein Wechsel des Aufenthaltsstatus notwendig wird,
- oder ob die Tätigkeit unter den aktuellen Voraussetzungen überhaupt zulässig ist.
Einfach erklärt
Nehmen wir an, eine Fachkraft arbeitet mit einem E-7-Visum bei einem koreanischen Technologieunternehmen.
Nach Feierabend beginnt sie, importierte Produkte über einen koreanischen Onlinemarktplatz zu verkaufen.
Die Plattform verlangt eine Geschäftsregistrierungsnummer, bevor Auszahlungen erfolgen.
Die Person beantragt daraufhin eine Geschäftsregistrierung und geht davon aus, dass damit auch die Nebentätigkeit erlaubt ist.
Doch die steuerliche Registrierung ändert nichts an den Grenzen des E-7-Aufenthaltsstatus.
Die eigentliche Frage bleibt:
„Erlaubt dieses Visum, ein eigenes Unternehmen selbstständig zu führen und daraus Einkünfte zu erzielen?“
Deshalb sollte ein E-7-Inhaber nicht allein deshalb mit der Geschäftstätigkeit beginnen, weil das Finanzamt oder eine Onlineplattform die Geschäftsnummer akzeptiert.
Studenten, Praktikanten und Kurzzeitaufenthalte
Offizielle Hinweise
Die Aufenthaltsstatus D-2 Student und D-4 Trainee dienen in erster Linie dem Studium beziehungsweise der Ausbildung.
Eine erlaubte Nebentätigkeit innerhalb dieser Aufenthaltsstatus ist nicht mit einem allgemeinen Recht gleichzusetzen, ein eigenes Unternehmen zu gründen und zu betreiben.
Auch Inhaber eines C-3 Short-Term Visit Visa (Kurzaufenthaltsvisum) oder Personen mit kurzfristiger visumfreier Einreise erhalten dadurch grundsätzlich kein allgemeines Recht, in Südkorea dauerhaft ein selbstständiges Unternehmen zu führen.
Einfach erklärt
Ein Reisepass kann bei der Geschäftsregistrierung unter Umständen als Identitätsnachweis akzeptiert werden.
Das bedeutet jedoch nicht, dass ein Kurzzeitbesucher anschließend dauerhaft in Korea leben und das registrierte Unternehmen selbst betreiben darf.
Steuerunterlagen einreichen und eine gewerbliche Tätigkeit rechtmäßig ausüben zu dürfen, sind zwei unterschiedliche Fragen.
Wer ein Unternehmen in Korea aufbauen möchte, sollte deshalb zuerst den passenden Aufenthaltsstatus klären und sich nicht auf einen kurzfristigen Aufenthalt verlassen.
Ist das D-8-Visum ein Visum für Einzelunternehmer?
Offizielle Hinweise
Der übliche Weg über das D-8-1 Corporate Investment Visa (Visum für Unternehmensinvestitionen) ist grundsätzlich mit einer Investition in eine koreanische Kapitalgesellschaft verbunden.
Die offiziellen Investitionsleitfäden nennen hierfür als typische Voraussetzungen unter anderem eine Investition von mindestens 100 Millionen KRW sowie einen Anteil von mindestens 10 Prozent der Stimmrechte oder des Gesellschaftskapitals.
Das D-8-3 betrifft dagegen eine andere Struktur.
Ein Antrag kommt grundsätzlich infrage, wenn ein Ausländer gemeinsam mit einem koreanischen Staatsangehörigen mindestens 100 Millionen KRW in ein gemeinschaftlich geführtes Einzelunternehmen investiert. Der koreanische Mitunternehmer muss ebenfalls mindestens 100 Millionen KRW an Geschäftsmitteln einbringen, und der ausländische Investor muss als gemeinsamer Geschäftsführer eingetragen sein.
Einfach erklärt
Viele hören lediglich „100 Millionen Won Investition“ und schließen daraus:
„Dann kann ich doch einfach ein Einzelunternehmen gründen und bekomme ein D-8-Visum.“
So einfach ist es nicht.
Das D-8-1 ist grundsätzlich auf Investitionen in eine koreanische Gesellschaft ausgerichtet.
Das D-8-3 beschreibt keine gewöhnliche allein geführte Selbstständigkeit eines Ausländers, sondern eine gemeinschaftliche Unternehmensführung mit einem koreanischen Partner unter zusätzlichen Voraussetzungen.
Deshalb sollte die Rechtsform immer gemeinsam mit dem geplanten Aufenthaltsstatus ausgewählt werden.
Was gilt, wenn der Ausländer das Einzelunternehmen allein führen möchte?
Offizielle Hinweise
Nach den Informationen von Invest KOREA kann ein Ausländer, der mindestens 300 Millionen KRW eigenständig in ein Einzelunternehmen investiert, grundsätzlich einen Antrag im Rahmen des D-9 International Trade Visa stellen.
Dieser Weg unterscheidet sich vom üblichen D-8-1-Verfahren für Investitionen in eine koreanische Gesellschaft.
Einfach erklärt
Hier zeigt sich eine wichtige Besonderheit.
Ein Einzelunternehmen ist gesellschaftsrechtlich oft einfacher als eine Kapitalgesellschaft.
Für ausländische Gründer, die zugleich einen geeigneten Aufenthaltsstatus benötigen, kann dieser Weg jedoch eine deutlich höhere Investition erfordern als der übliche D-8-1-Weg über eine Gesellschaft.
Deshalb sollte die Entscheidung zwischen Einzelunternehmen und Gesellschaft nicht allein nach Gründungskosten oder Buchhaltungsaufwand getroffen werden.
Auch der passende Aufenthaltsstatus gehört von Anfang an zur Planung.
Unterlagen für die Geschäftsregistrierung
Vor der Antragstellung sollten Sie insbesondere prüfen:
- Welche Tätigkeit werde ich tatsächlich ausüben?
- Erlaubt mein aktueller Aufenthaltsstatus diese Tätigkeit?
- Ist ein Einzelunternehmen oder eine Gesellschaft sinnvoller?
- Benötige ich zusätzliche Genehmigungen oder Anzeigen?
- Sind alle vom Nationalen Steuerdienst geforderten Unterlagen vorbereitet?
Fragen vor dem Gespräch mit einer Beratungsstelle
Vor einem Gespräch mit einer Einwanderungsberatung, einem Steuerberater oder einem Investitionsberater sollten Sie unter anderem folgende Informationen bereithalten:
- Staatsangehörigkeit
- aktueller Aufenthaltsstatus
- genaue Visumskategorie
- geplante Geschäftstätigkeit
- Höhe der geplanten Investition
- Geschäftsadresse
- eventuelle Genehmigungen
- geplante Unternehmensform
Eine sinnvolle Frage lautet:
„Erlaubt mein aktueller Aufenthaltsstatus, dieses Einzelunternehmen persönlich zu führen und daraus Einkünfte zu erzielen, oder benötige ich zuvor eine Genehmigung, einen Wechsel des Aufenthaltsstatus oder eine andere Unternehmensstruktur?“
Offizielle Quellen
-
National Tax Service
-
Invest KOREA
-
Korea Immigration Service
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer-, Einwanderungs- oder Investitionsberatung dar.
Ob ein Ausländer in Südkorea ein Einzelunternehmen gründen und betreiben darf, hängt unter anderem von der Staatsangehörigkeit, dem konkreten Aufenthaltsstatus, der geplanten Geschäftstätigkeit, der Unternehmensstruktur, den erforderlichen Genehmigungen und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Vorschriften ab.
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