[DE] Elternvisum Südkorea: Kann ich mein Kind beim Schulbesuch begleiten? F-1-13 einfach erklärt
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| Ein Elternteil bereitet gemeinsam mit seinem Kind die Unterlagen für Studium und begleitenden Aufenthalt in Südkorea vor. |
Ein Kind wurde an einer Schule in Südkorea aufgenommen.
Schulgeld, Unterkunft und Flug sind bereits organisiert. Doch kurz vor der Abreise taucht oft eine entscheidende Frage auf.
„Kann ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Südkorea leben?"
Die Antwort hängt nicht allein von der Schulaufnahme ab.
Entscheidend sind das Alter des Kindes, die Schulform, der tatsächliche Aufenthaltsstatus des Kindes und der Zweck des Aufenthalts der Eltern.
Für Eltern bestimmter minderjähriger Schüler kann eine Begleitmöglichkeit bestehen. Für Eltern von Studierenden an Hochschulen gilt dies jedoch grundsätzlich nicht in gleicher Weise.
Wann kann ein Elternteil einen minderjährigen Schüler begleiten?
Offizielle Hinweise
Der Aufenthaltsstatus F-1 (Visiting and Cohabitation) dient familiären Aufenthaltszwecken wie Familienbesuch, Zusammenleben oder familiärer Betreuung.
Eine Unterkategorie, F-1-13, betrifft Eltern, die qualifizierte ausländische Schüler begleiten, welche eine Oberschule oder eine darunterliegende Bildungseinrichtung besuchen.
Voraussetzung ist zunächst, dass das Kind die Voraussetzungen für den Aufenthaltsstatus D-4-3 (General Trainee – Primary and Secondary Education) erfüllt.
Einfach erklärt
Stellen Sie sich vor, Ihr 15-jähriges Kind wurde an einer Schule in Korea aufgenommen.
Der Aufnahmebescheid liegt vor und viele Eltern denken sofort:
„Dann kann ich als Mutter oder Vater selbstverständlich mitkommen."
Genau hier entsteht häufig ein Missverständnis.
Eine Schulaufnahme und die Erteilung eines Aufenthaltsstatus sind zwei unterschiedliche Entscheidungen.
Vor jeder Umzugsplanung sollte deshalb geklärt werden:
- Erhält das Kind tatsächlich den Aufenthaltsstatus D-4-3?
- Erfüllt das Kind die Voraussetzungen als minderjähriger Schüler?
- Kommt für den begleitenden Elternteil F-1-13 überhaupt infrage?
- Welche Unterlagen verlangt die zuständige koreanische Botschaft oder Einwanderungsbehörde?
Die wichtigste Frage lautet daher nicht:
„Wurde mein Kind aufgenommen?"
Sondern:
„Erhält mein Kind D-4-3 und kann ich dadurch F-1-13 beantragen?"
Können beide Eltern F-1-13 erhalten?
Offizielle Hinweise
F-1-13 dient der Betreuung eines qualifizierten minderjährigen Schülers.
Diese Kategorie sollte nicht als allgemeiner Aufenthaltsweg für die gesamte Familie verstanden werden.
Familien sollten deshalb nicht davon ausgehen, dass beide Eltern automatisch dieselbe Begleitkategorie erhalten.
Die zuständige Auslandsvertretung oder Einwanderungsbehörde muss die konkreten Voraussetzungen im Einzelfall prüfen.
Einfach erklärt
Diese Frage sollte möglichst geklärt werden, bevor die Familie
- den Arbeitsplatz im Heimatland kündigt,
- eine Wohnung in Korea anmietet,
- weitere Kinder von ihrer Schule abmeldet,
- oder den dauerhaften Umzug plant.
Benötigt auch der zweite Elternteil einen längeren Aufenthalt, kann dafür gegebenenfalls ein eigener Aufenthaltsgrund erforderlich sein.
Können Eltern Universitätsstudenten begleiten?
Offizielle Hinweise
Der Aufenthaltsstatus D-2 (Student Visa) gilt grundsätzlich für Hochschulen, Universitäten, Graduiertenschulen und bestimmte Forschungseinrichtungen.
Allein weil ein Kind an einer Hochschule studiert, entsteht für die Eltern grundsätzlich kein eigener Begleitstatus.
Ein Elternteil kann sich zwar auf einer anderen rechtlichen Grundlage langfristig in Korea aufhalten, die Hochschulzulassung des Kindes begründet diesen Aufenthaltsstatus jedoch normalerweise nicht.
Einfach erklärt
Angenommen, Ihr Sohn beginnt sein Studium an einer Universität in Seoul.
Sie übernehmen Studiengebühren und Lebenshaltungskosten.
Viele Eltern glauben deshalb:
„Da unser Kind noch von uns abhängig ist, können wir selbstverständlich mit ihm zusammenleben."
Doch das Aufenthaltsrecht orientiert sich nicht daran, wer die Ausbildung bezahlt.
Ein volljähriger Student kann finanziell weiterhin von seinen Eltern unterstützt werden.
Dadurch entsteht jedoch nicht automatisch ein spezieller Eltern-Aufenthaltsstatus.
Was gilt für Eltern von Master- oder Promotionsstudierenden?
Offizielle Hinweise
Die offiziellen Einwanderungsrichtlinien sehen für bestimmte Eltern von Studierenden einen eigenen F-1-Aufenthaltsweg vor.
Dieser wird allgemein als F-1-15 bezeichnet und besitzt eigene Voraussetzungen hinsichtlich Einladung, Finanzierung, Familiennachweis und Aufenthaltsdauer.
Er unterscheidet sich deutlich von F-1-13.
Einfach erklärt
Viele Familien vermischen beide Regelungen.
Sie hören,
dass Eltern minderjähriger Schüler mitkommen können.
Außerdem erfahren sie,
dass Eltern bestimmter Master- oder Promotionsstudierender eingeladen werden können.
Daraus entsteht schnell der Eindruck, beide seien dieselbe Art von Begleitvisum.
Das stimmt nicht.
F-1-13 betrifft die Betreuung eines minderjährigen Schülers.
F-1-15 ist ein eigener Aufenthaltsweg mit eigenen Voraussetzungen.
Vor einer Planung sollte deshalb geprüft werden,
- ob der Studierende überhaupt einladen kann,
- welcher Elternteil eingeladen werden kann,
- wie lange der Aufenthalt zulässig ist,
- und welche Nachweise erforderlich sind.
Darf ein Elternteil in Korea arbeiten?
Offizielle Hinweise
Nach den offiziellen Informationen zum F-1-Aufenthaltsstatus dient dieser Familienbesuchen, dem Zusammenleben oder vergleichbaren familiären Zwecken.
Erwerbstätigkeiten und andere auf Gewinnerzielung gerichtete Tätigkeiten sind grundsätzlich nicht automatisch erlaubt.
F-1-13 und F-1-15 sollten daher nicht als allgemeine Arbeitserlaubnis verstanden werden.
Einfach erklärt
Viele Eltern überlegen nach dem Umzug,
- Nachhilfe zu geben,
- freiberuflich zu arbeiten,
- einen Onlineshop zu betreiben,
- Beratungsleistungen anzubieten
- oder ihre bisherige Tätigkeit aus dem Ausland fortzuführen.
Dann entsteht oft folgende Annahme:
„Ich wohne doch ganz legal in Korea. Ein wenig Arbeit dürfte doch möglich sein."
Auch das ist ein häufiges Missverständnis.
Eine Aufenthaltserlaubnis bedeutet nicht automatisch, dass jede Form der Erwerbstätigkeit zulässig ist.
Vor jeder Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit sollte geprüft werden, ob genau diese Tätigkeit vom jeweiligen Aufenthaltsstatus gedeckt ist.
Welche Finanzunterlagen können verlangt werden?
Offizielle Hinweise
Bei einem Begleitantrag muss regelmäßig nachgewiesen werden, dass Schulgeld, Unterkunft und Lebensunterhalt ohne unzulässige Erwerbstätigkeit finanziert werden können.
Je nach Botschaft und Einzelfall können unter anderem verlangt werden:
- Banknachweise
- Kontoauszüge
- Nachweise über gezahlte Studiengebühren
- Stipendienunterlagen
- Einkommensnachweise des Finanzgebers
- Verpflichtungserklärungen
- Angaben zur Unterkunft in Korea
Die genauen Anforderungen können je nach zuständiger Behörde unterschiedlich sein.
Einfach erklärt
Eine Checkliste aus dem Internet oder aus einem anderen Land passt nicht immer zu Ihrem Verfahren.
Verlassen Sie sich deshalb auf die Unterlagen, welche die zuständige koreanische Botschaft oder Einwanderungsbehörde für Ihren Antrag verlangt.
Wie wird das Eltern-Kind-Verhältnis nachgewiesen?
Offizielle Hinweise
Der Elternteil muss den rechtlichen Familiennachweis gegenüber dem Kind durch amtliche Dokumente belegen.
Je nach Herkunftsland können dafür beispielsweise verwendet werden:
- Geburtsurkunden
- Familienregister
- Haushaltsregister
- Adoptionsunterlagen
- andere amtliche Familiendokumente
Je nach Herkunftsland können außerdem Apostille oder konsularische Beglaubigungen erforderlich sein.
Übersetzungen können ebenfalls verlangt werden.
Einfach erklärt
Besonders sorgfältig vorbereitet werden sollte der Antrag,
wenn
- Eltern und Kind unterschiedliche Familiennamen führen,
- eine Adoption vorliegt,
- ein Elternteil das alleinige Sorgerecht besitzt,
- Namen in verschiedenen Dokumenten unterschiedlich geschrieben werden
- oder Dokumente zunächst beglaubigt werden müssen.
Diese Unterlagen noch vor der Abreise zu organisieren ist meist deutlich einfacher.
Reichen wiederholte Kurzaufenthalte aus?
Offizielle Hinweise
Kurzfristige Einreisen begründen grundsätzlich kein Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt während der gesamten Schulzeit.
Wer den Haushalt des Kindes dauerhaft führen möchte, sollte vorab den passenden Aufenthaltsweg prüfen.
Einfach erklärt
Ein kurzer Besuch zur Einschulung oder Wohnungssuche kann sinnvoll sein.
Mehrfache Kurzaufenthalte sollten jedoch nicht als Ersatz für einen langfristigen Aufenthaltsstatus eingeplant werden.
Sinnvolle Reihenfolge bei der Vorbereitung
- Den tatsächlichen Aufenthaltsstatus des Kindes bestätigen.
- Prüfen, welcher Aufenthaltsstatus für den Elternteil überhaupt möglich ist.
- Finanzierung und erlaubte Tätigkeiten klären.
- Familienunterlagen, Apostille oder konsularische Beglaubigungen sowie erforderliche Übersetzungen möglichst vor der Ausreise vorbereiten.
Fragen vor dem Gespräch mit einer Beratungsstelle
Bereiten Sie möglichst folgende Informationen vor:
- Alter des Kindes
- Schule oder Hochschule
- geplanter Aufenthaltsstatus des Kindes
- Studiendauer
- welcher Elternteil begleiten möchte
- ob beide Eltern umziehen möchten
- Finanzierung von Studium und Lebensunterhalt
- Herkunftsland der Familiendokumente
- Besonderheiten wie Adoption oder Sorgerecht
- geplanter Einreisetermin
Eine hilfreiche Frage lautet:
„Unser Kind wird mit diesem konkreten Aufenthaltsstatus in Südkorea studieren. Kommt für den begleitenden Elternteil F-1-13 oder eine andere passende Kategorie infrage und welche Familien- sowie Finanzunterlagen verlangt die zuständige koreanische Auslandsvertretung?"
Fact-Check Materials Used
- Korea Immigration Service Visa Navigator
- Enforcement Decree of the Immigration Act
- Korea Visa Portal
- Korean diplomatic missions
- School admission and student-status guidance
Offizielle Quellen
- Korea Immigration Service
- Korea Visa Portal
- Enforcement Decree of the Immigration Act
- Zuständige koreanische Auslandsvertretung
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechts-, Einwanderungs-, Bildungs- oder Finanzberatung dar.
Die tatsächliche Möglichkeit eines begleitenden Aufenthalts hängt unter anderem vom Alter des Kindes, dessen Aufenthaltsstatus, der Ausbildung, der Staatsangehörigkeit, den Familienverhältnissen sowie den Anforderungen der zuständigen koreanischen Botschaft oder Einwanderungsbehörde ab.
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