[DE] Touristenvisum in Südkorea: Kann ich später auf ein Arbeits- oder Investitionsvisum wechseln?

Seoul Immigration Office für Visum- und Aufenthaltsstatusänderungen
Ein Besucher betritt die Einwanderungsbehörde in Seoul, um sich über den Wechsel seines Aufenthaltsstatus zu informieren.

 Was Sie über den Wechsel vom C-3-Status wissen sollten, bevor Sie nach Südkorea reisen

„Ich reise zunächst mit einem Touristenvisum nach Südkorea ein. Wenn ich dort eine Arbeitsstelle finde oder mein Unternehmen gründe, kann ich mein Visum später einfach in Korea ändern.“

Viele Menschen halten das für den einfachsten Weg.

In der Praxis entspricht das jedoch nicht dem normalen Einwanderungsverfahren.

Zwar erlaubt Südkorea in bestimmten Ausnahmefällen einen Wechsel des Aufenthaltsstatus innerhalb des Landes. Ein C-3 Short-Term Visit Visa (Kurzaufenthaltsvisum für Tourismus, Familienbesuche, Geschäftsbesprechungen und andere kurzfristige Aufenthalte) sollte jedoch nicht als Abkürzung zu einem langfristigen Arbeits- oder Investitionsvisum betrachtet werden.

Wer den Unterschied bereits vor der Reise kennt, kann Zeit, Kosten und unnötige Probleme im Einwanderungsverfahren vermeiden.


Offizielle Hinweise

Nach dem koreanischen Einwanderungsrecht ist für den Wechsel von einer Aufenthaltskategorie in eine andere grundsätzlich eine Genehmigung der Einwanderungsbehörde erforderlich.

Personen, die mit einem C-3 Short-Term Visit Visa nach Südkorea einreisen, werden im Allgemeinen darauf hingewiesen, dass ein Wechsel zu einer anderen Aufenthaltskategorie nach der Einreise eingeschränkt ist.

Ob ein Wechsel möglich ist, richtet sich nach den Vorschriften der jeweiligen Visumskategorie sowie nach den individuellen Umständen des Antragstellers.


Einfach erklärt

Viele zukünftige Arbeitnehmer und Unternehmensgründer verfolgen denselben Plan.

„Ich fliege zuerst nach Korea.“

„Ich führe Vorstellungsgespräche.“

„Ich suche Büroräume.“

„Und bevor mein Aufenthalt endet, ändere ich einfach mein Visum.“

Das klingt zunächst unkompliziert.

In der Praxis ist die Einwanderungsplanung jedoch meist deutlich komplexer.

Entscheidend sind unter anderem:

  • aus welchem Grund Sie nach Korea eingereist sind,
  • mit welchem Visum Sie eingereist sind,
  • und welchen langfristigen Aufenthaltsstatus Sie später beantragen möchten.

Offizielle Hinweise

Bei vielen Arbeitsvisa, darunter dem E-7 Specially Designated Activities Visa (Arbeitsvisum für qualifizierte ausländische Fachkräfte), beginnt das reguläre Verfahren bereits vor der Einreise nach Südkorea.

Der koreanische Arbeitgeber beantragt häufig zunächst eine Visa Issuance Confirmation (offizielle Vorabgenehmigung der koreanischen Einwanderungsbehörde für die spätere Visumerteilung).

Anschließend beantragt der Arbeitnehmer sein Visum bei einer koreanischen Botschaft oder einem koreanischen Konsulat im Ausland.

Einige Antragsteller können unter bestimmten Einwanderungsregelungen einen Wechsel des Aufenthaltsstatus innerhalb Koreas beantragen.

Dabei handelt es sich jedoch um Ausnahmen und nicht um den Regelfall.


Einfach erklärt

Stellen Sie sich vor, Sie erhalten während eines Aufenthalts in Seoul ein attraktives Stellenangebot eines koreanischen Technologieunternehmens.

Das Unternehmen möchte Sie einstellen.

Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben.

Alles scheint erledigt zu sein.

Viele denken in diesem Moment:

„Jetzt fehlt nur noch das Visum.“

Ganz so einfach ist es jedoch nicht.

Die Einwanderungsbehörde kann unter anderem folgende Fragen prüfen:

  • Warum sind Sie ursprünglich nach Korea eingereist?
  • Welchen Aufenthaltsstatus besitzen Sie derzeit?
  • Erlaubt Ihre Visumskategorie einen Wechsel innerhalb Koreas?
  • Erfüllen Sie die Voraussetzungen für eine entsprechende Ausnahme?

Ein unterschriebener Arbeitsvertrag allein beantwortet diese Fragen noch nicht.


Offizielle Hinweise

Auch ausländische Investoren, die ein D-8 Corporate Investment Visa (langfristiges Visum für qualifizierte ausländische Investoren) vorbereiten, sollten nicht davon ausgehen, dass die Einreise mit einem C-3-Visum automatisch einen Wechsel innerhalb Koreas ermöglicht.

Einige Antragsteller können nach Abschluss der erforderlichen Investitions- und Einwanderungsverfahren für einen Wechsel innerhalb Koreas infrage kommen.

Andere müssen ihr Visum weiterhin im regulären Verfahren über eine koreanische Botschaft oder ein Konsulat im Ausland beantragen.

Welche Regelung gilt, hängt unter anderem vom aktuellen Aufenthaltsstatus, der Staatsangehörigkeit, den geplanten Tätigkeiten und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einwanderungsvorschriften ab.


Einfach erklärt

Ein C-3-Visum kann für rechtmäßige kurzfristige Aufenthalte sinnvoll sein.

Zum Beispiel, um

  • mögliche Büroräume zu besichtigen,
  • Geschäftspartner kennenzulernen,
  • Marktinformationen zu sammeln,
  • oder Investitionspläne vorzubereiten.

Die Vorbereitung einer Unternehmensgründung ist jedoch etwas anderes als der Beginn eines langfristigen Einwanderungsverfahrens.

Die Einreise nach Korea ersetzt nicht automatisch die später erforderlichen Visumschritte über eine koreanische Auslandsvertretung.

Deshalb ist es meist einfacher, den richtigen Ablauf bereits vor der Reise zu planen, als den gesamten Einwanderungsweg nach der Einreise neu organisieren zu müssen.


Praktische Checkliste vor der Reise

Bevor Sie Ihren Flug buchen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Welches langfristige Visum werde ich letztlich benötigen?
  • Erlaubt meine Visumskategorie einen Wechsel innerhalb Koreas?
  • Wird mein Arbeitgeber eine Visa Issuance Confirmation beantragen?
  • Welche Unterlagen sollte ich bereits vor der Abreise vorbereiten?
  • Müssen Dokumente aus meinem Heimatland gegebenenfalls mit einer Apostille oder einer konsularischen Beglaubigung versehen werden?
  • Sollte ich mein Visum bereits vor der Einreise über eine koreanische Botschaft oder ein Konsulat beantragen?

Die Antworten auf diese Fragen entscheiden häufig darüber, ob Ihr Einwanderungsverfahren reibungslos verläuft oder sich unerwartet verzögert.


Fragen vor dem Gespräch mit einer Beratungsstelle

Wenn Sie Ihre Einwanderungsplanung mit Ihrem Arbeitgeber, einer Einwanderungsberatung oder einem Verwaltungsfachmann besprechen, können unter anderem folgende Fragen sinnvoll sein:

  • Kann ich aufgrund meiner Staatsangehörigkeit, meines aktuellen Aufenthaltsstatus und meiner gewünschten Visumskategorie meinen Aufenthaltsstatus innerhalb Koreas ändern?
  • Oder sollte ich zunächst das Verfahren zur Visa Issuance Confirmation abschließen und mein Visum bereits vor der Einreise beantragen?

Den richtigen Einwanderungsweg bereits vor der Abreise festzulegen, ist meist deutlich einfacher als eine nachträgliche Änderung nach der Einreise.


Stand der Faktenprüfung

Dieser Beitrag berücksichtigt öffentlich zugängliche Informationen mit Stand Juli 2026.

Einwanderungsvorschriften, Visumpolitik und Regelungen zum Wechsel des Aufenthaltsstatus können sich ändern. Prüfen Sie deshalb vor Reiseantritt stets die aktuellen Anforderungen.


Fact-Check Materials Used

  • Immigration Control Act
  • Enforcement Rules of the Immigration Control Act
  • Ministry of Justice
  • Hi Korea
  • Invest KOREA

Offizielle Quellen

  • Korea Immigration Service (Hi Korea)
  • Ministry of Justice
  • National Law Information Center
  • Invest KOREA

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts- oder Einwanderungsberatung.

Ob ein Wechsel des Aufenthaltsstatus innerhalb Südkoreas möglich ist, hängt von der Staatsangehörigkeit, dem aktuellen Aufenthaltsstatus, der angestrebten Visumskategorie, den eingereichten Unterlagen sowie den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Einwanderungsvorschriften ab.


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