Koreanische Staatsanleihen steuerfrei: Steuerbefreiung für Nichtresidenten in Korea
![]() |
| Koreanische Staatsanleihen und Steuerbefreiung für Nichtresidenten. |
Ein Anleger lebt in Deutschland und möchte einen Teil seines Vermögens in koreanische Staatsanleihen investieren.
Die Rendite ist interessant, doch vor dem Kauf stellt sich eine entscheidende Frage:
„Behält Korea Steuern auf meine Zinsen ein, oder kann ich als Nichtresident koreanische Staatsanleihen steuerfrei halten?“
Korea sieht für qualifizierte Nichtresidenten eine besondere Steuerbefreiung für bestimmte koreanische Staatsanleihen vor.
Dabei gibt es jedoch zwei Punkte, die ausländische Anleger leicht übersehen.
Erstens ist nicht jede Anleihe eines koreanischen öffentlichen Unternehmens automatisch steuerfrei.
Zweitens bedeutet der Status als ausländischer Nichtresident nicht, dass die Steuerbefreiung ohne Antrag oder Nachweise automatisch angewendet wird.
Vor dem Kauf sollten deshalb drei Dinge feststehen:
Wer ist der Anleger? Welche Anleihe wird gekauft? Und über welche Struktur wird sie gehalten?
1. Sind Sie für koreanische Steuerzwecke tatsächlich Nichtresident?
Die hier behandelte Steuerbefreiung für koreanische Staatsanleihen betrifft natürliche Personen, die nach koreanischem Einkommensteuerrecht als Nichtresidenten gelten.
Dabei entscheidet nicht allein die Staatsangehörigkeit.
Ein deutscher Pass macht einen Anleger nicht automatisch zum koreanischen steuerlichen Nichtresidenten. Umgekehrt bedeutet eine koreanische Staatsangehörigkeit nicht automatisch, dass jemand steuerlich in Korea ansässig ist.
Wer im Ausland lebt, aber weiterhin erhebliche persönliche oder wirtschaftliche Verbindungen zu Korea unterhält, sollte deshalb seinen koreanischen Steuerstatus separat prüfen, bevor er sich auf die Nichtresidentenbefreiung verlässt.
Dieser Beitrag behandelt private Anleger als Nichtresidenten.
Für ausländische Unternehmen existiert ebenfalls eine parallele Steuerbefreiung für bestimmte Einkünfte aus qualifizierten koreanischen Staatsanleihen. Dort gelten jedoch körperschaftsteuerliche Vorschriften und eigene Formulare.
2. Nicht jede koreanische öffentliche Anleihe ist steuerfrei
Hier kann der Ausdruck „koreanische Staatsanleihen“ irreführend werden.
Die besondere koreanische Nichtresidentenregelung umfasst qualifizierte Staatsanleihen nach dem Government Bonds Act sowie Monetary Stabilization Bonds der Bank of Korea und weitere Wertpapiere, soweit sie von den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen erfasst werden.
Deshalb ist folgende Annahme gefährlich:
„Die Anleihe wurde von einer koreanischen öffentlichen Institution ausgegeben, also ist sie für mich steuerfrei.“
Eine Anleihe eines öffentlichen Unternehmens oder einer anderen koreanischen Institution ist nicht allein wegen ihres Emittenten automatisch eine Staatsanleihe, die unter diese spezielle Steuerbefreiung fällt.
Bevor Sie Renditen vergleichen, sollten Sie daher zunächst das konkrete Wertpapier identifizieren und prüfen, ob es tatsächlich zur gesetzlich begünstigten Kategorie gehört.
Gerade für einen Anleger aus Deutschland ist das sinnvoller, als allein nach Korea Bonds mit der höchsten Rendite zu suchen.
3. Die Steuerbefreiung betrifft nicht nur Zinsen
Ein weiterer häufiger Irrtum lautet:
„Als Nichtresident bekomme ich die Zinsen steuerfrei. Wenn ich die Anleihe mit Gewinn verkaufe, fällt aber koreanische Steuer an.“
Die Sonderregelung ist weiter gefasst.
Das koreanische Recht sieht für qualifizierte Fälle eine Befreiung sowohl für Zinseinkünfte als auch für Einkünfte aus der Veräußerung der erfassten Wertpapiere vor.
Für einen Anleger bedeutet das:
Nicht nur der Kupon während der Haltedauer ist relevant.
Auch die steuerliche Behandlung eines Verkaufs sollte geprüft werden, wenn eine koreanische Staatsanleihe vor Fälligkeit veräußert werden soll.
Die Steuerfrage besteht deshalb aus zwei Teilen:
Zinseinkünfte
und
Veräußerungsgewinne aus dem erfassten Wertpapier
Das ist besonders wichtig, wenn Staatsanleihen nicht nur als langfristige Zinsanlage, sondern als handelbarer Bestandteil eines internationalen Portfolios genutzt werden.
4. Nicht mit der bekannten 15,4-Prozent-Zahl beginnen
Wer sich mit koreanischen Finanzprodukten beschäftigt, stößt schnell auf die Zahl 15,4 %.
Daraus entsteht leicht die Vorstellung:
„Auf koreanische Anleihezinsen werden normalerweise 15,4 % einbehalten, und als ausländischer Anleger beantrage ich anschließend die Befreiung.“
Für dieses Thema ist das kein guter Ausgangspunkt.
Die Besteuerung koreanischer Einkünfte von Nichtresidenten folgt einem eigenen gesetzlichen Rahmen. Vor allem geht es bei der hier behandelten Sonderregelung nicht darum, zunächst die typische Besteuerung eines in Korea ansässigen Privatanlegers zu berechnen und anschließend einen Rabatt abzuziehen.
Die entscheidende Frage lautet vielmehr:
Gilt die besondere Nichtresidentenbefreiung für diesen Anleger, dieses Wertpapier und diese konkrete Investmentstruktur?
Wenn ja, sollte genau diese Sonderregelung geprüft werden.
5. Steuerfrei bedeutet nicht „ohne Unterlagen“
Stellen wir uns einen Anleger vor, der in Deutschland lebt und qualifizierte koreanische Staatsanleihen kauft.
Er denkt:
„Mein Broker kennt meine deutsche Adresse und weiß, dass ich Ausländer bin. Damit ist die Steuerbefreiung automatisch erledigt.“
Darauf sollte er sich nicht verlassen.
Das koreanische Steuerrecht sieht ein Verfahren zur Beantragung der Befreiung vor. Für natürliche Personen als Nichtresidenten gibt es insbesondere das Formular:
Application for Tax Exemption on Interest Income and Capital Gains from Government Bonds and Monetary Stabilization Bonds
Das Verfahren soll nachweisen, dass der tatsächliche Anleger die Voraussetzungen der Steuerbefreiung erfüllt. Eine ausländische Adresse im Wertpapierkonto allein ersetzt diese Prüfung nicht.
Bei einer direkten Haltestruktur stellt der Nichtresident die erforderlichen Informationen und Unterlagen über den einschlägigen Zahlungs- und Quellensteuerprozess bereit.
Auch derjenige, der die Einkünfte auszahlt, hat dabei eigene Pflichten gegenüber dem zuständigen koreanischen Finanzamt.
Das Verfahren sollte deshalb nicht so verstanden werden:
„Ich gehe persönlich zum koreanischen Finanzamt und hole mir vor dem Kauf eine Genehmigung für steuerfreie Staatsanleihen.“
Die tatsächliche Abwicklung hängt vielmehr mit der Art zusammen, wie die Anleihe gehalten und das Einkommen ausgezahlt wird.
6. Certificate of Tax Residency: wichtig, aber nicht immer die einzige Möglichkeit
Für einen Anleger aus Deutschland kann ein Certificate of Tax Residency, also eine von der zuständigen Behörde des Ansässigkeitsstaates ausgestellte steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung, ein wichtiges Dokument sein.
Sie hilft dabei, den steuerlichen Ansässigkeitsstatus des Anlegers im Rahmen des Befreiungsverfahrens nachzuweisen.
Aber auch hier sollte man keine absolute Regel daraus machen:
„Ohne Certificate of Tax Residency ist die Steuerbefreiung immer unmöglich.“
Die koreanischen Verfahren sehen auch bestimmte vom National Tax Service akzeptierte Ersatzdokumente vor.
Die bessere Frage an Bank, Broker oder Verwahrstelle lautet deshalb:
„Benötige ich für meine konkrete Investmentstruktur ein Certificate of Tax Residency, oder kann ein offiziell anerkanntes Ersatzdokument verwendet werden?“
Das sollte möglichst vor der ersten Zinszahlung geklärt werden und nicht erst dann, wenn bereits koreanische Steuer einbehalten wurde.
7. Direktanlage und ausländischer Broker können unterschiedliche Wege bedeuten
Nicht jeder ausländische Anleger hält koreanische Staatsanleihen auf dieselbe Weise.
Ein Anleger kann direkt über eine entsprechende koreanische Struktur investieren.
Ein anderer kauft über eine Bank, einen Broker, einen internationalen Custodian oder ein anderes ausländisches Finanzinstitut.
Die koreanischen Vorschriften berücksichtigen Verfahren, bei denen qualifizierte ausländische Finanzunternehmen beziehungsweise Intermediäre Informationen über die zugrunde liegenden Anleger sammeln und für die Steuerbefreiung verarbeiten.
Deshalb können zwei deutsche Anleger dieselbe koreanische Staatsanleihe kaufen und trotzdem ihre Unterlagen nicht über exakt denselben Weg einreichen.
Bevor Sie selbst ein koreanisches Steuerformular herunterladen, fragen Sie Ihre Bank oder Ihren Broker:
„Über welches koreanische Verfahren zur Steuerbefreiung für Staatsanleihen von Nichtresidenten wird mein Konto abgewickelt?“
Diese Frage ist praktischer als die Annahme, jeder ausländische Anleger müsse persönlich einen Antrag beim koreanischen Finanzamt einreichen.
8. Nicht mit einer Steuerbefreiung nach dem Doppelbesteuerungsabkommen verwechseln
Gerade für Anleger aus Deutschland ist diese Unterscheidung wichtig.
Ein Certificate of Tax Residency wird häufig verwendet, wenn Vorteile aus einem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Korea und einem anderen Staat beansprucht werden.
Die hier behandelte Steuerbefreiung für qualifizierte koreanische Staatsanleihen beruht jedoch auf einer besonderen Regelung des koreanischen innerstaatlichen Steuerrechts.
Das sind zwei unterschiedliche Wege:
Entlastung nach einem Doppelbesteuerungsabkommen
ist nicht dasselbe wie
gesetzliche koreanische Steuerbefreiung für qualifizierte Staatsanleihen von Nichtresidenten.
Dass in beiden Verfahren eine Ansässigkeitsbescheinigung vorkommen kann, macht ihre Rechtsgrundlage und ihre Formulare nicht identisch.
Wer im Internet nur nach Korea Steuerbefreiung Nichtresident sucht, kann deshalb leicht beim falschen Formular landen.
9. Was passiert, wenn bereits koreanische Steuer einbehalten wurde?
Vielleicht wurde die erste Zinszahlung bereits geleistet und Sie stellen erst danach fest, dass die Steuerbefreiung nicht korrekt angewendet wurde.
Auch dann gilt nicht automatisch:
„Einmal Steuer einbehalten – Steuerbefreiung endgültig verloren.“
Das koreanische Recht sieht für berechtigte Nichtresidenten, die die Befreiung zunächst nicht erhalten haben, einen Weg vor, über das anwendbare Steuerverfahren eine Berichtigung und Erstattung zu beantragen.
Das bedeutet allerdings nicht, dass man die Vorbereitung bewusst auf später verschieben sollte.
Ein Erstattungsverfahren benötigt zusätzliche Unterlagen und Zeit.
Praktischer ist es, die Voraussetzungen und Dokumente vor der betreffenden Zahlung oder Veräußerung richtig einzurichten.
Wurde bereits Steuer einbehalten, sollte geprüft werden, ob im konkreten Fall ein Berichtigungs- oder Erstattungsantrag möglich ist.
Checkliste vor dem Kauf koreanischer Staatsanleihen
Wer als Nichtresident wegen der möglichen Steuerbefreiung in koreanische Staatsanleihen investieren möchte, sollte diese Punkte in dieser Reihenfolge prüfen:
1. Bin ich nach koreanischem Steuerrecht tatsächlich Nichtresident?
Nicht allein anhand des Passes entscheiden.
2. Fällt die konkrete Anleihe unter die gesetzliche Steuerbefreiung?
Nicht jede koreanische öffentliche Anleihe ist automatisch erfasst.
3. Investiere ich als Privatperson oder über eine ausländische Gesellschaft?
Rechtsgrundlage und Formulare sind nicht vollständig identisch.
4. Wie wird die Anleihe gehalten?
Direktanlage und Anlage über einen ausländischen Finanzintermediär können unterschiedliche Abwicklungswege haben.
5. Welches Befreiungsverfahren gilt für diese Struktur?
Das sollte mit dem Finanzinstitut geklärt werden, das die Anlage tatsächlich verarbeitet.
6. Welcher Nachweis über meine steuerliche Ansässigkeit wird benötigt?
Certificate of Tax Residency vorbereiten oder prüfen, ob ein anerkanntes Ersatzdokument zulässig ist.
7. Sind die Unterlagen vor der ersten Zinszahlung oder dem Verkauf eingerichtet?
Wenn möglich, nicht erst nach einem Steuerabzug reagieren.
Drei Fehler, die ausländische Anleger vermeiden sollten
„Alle koreanischen öffentlichen Anleihen sind für Ausländer steuerfrei.“
Nein. Das konkrete Wertpapier muss unter die gesetzliche Befreiung fallen.
„Ich bin Ausländer und wohne in Deutschland, also gilt die Steuerbefreiung automatisch.“
Nein. Nichtresidentenstatus, Berechtigung und Dokumentenverfahren müssen für die konkrete Struktur festgestellt werden.
„Ich brauche einfach das Formular für das Doppelbesteuerungsabkommen.“
Nicht unbedingt. Die besondere Befreiung für qualifizierte koreanische Staatsanleihen ist ein innerstaatliches koreanisches Steuerregime und nicht mit der normalen Abkommensentlastung gleichzusetzen.
Fazit: Erst Steuerstatus und Anleihe prüfen, dann investieren
Für einen in Deutschland oder einem anderen Land lebenden Nichtresidenten kann die Steuerbefreiung für koreanische Staatsanleihen erheblich sein.
Bei qualifizierten Wertpapieren können sowohl die entsprechenden Zinseinkünfte als auch Einkünfte aus der Veräußerung unter die besondere koreanische Steuerbefreiung fallen.
Aber die richtige Reihenfolge beginnt nicht mit der Frage, wie hoch der Kupon ist.
Sie lautet:
Nichtresidentenstatus bestätigen → begünstigte Anleihe identifizieren → Haltestruktur klären → Befreiungsverfahren und Ansässigkeitsnachweis vorbereiten → investieren
Wer über eine deutsche oder andere ausländische Bank, einen Broker oder Custodian investiert, sollte vor der ersten Zinszahlung oder Veräußerung klären, wie dieses Institut die koreanische Nichtresidentenbefreiung praktisch umsetzt.
So lässt sich auch ein entscheidender Irrtum vermeiden:
„Koreanische Staatsanleihe + ausländischer Anleger = automatisch steuerfrei.“
Die Steuerbefreiung kann sehr attraktiv sein. Entscheidend ist jedoch, dass Anleger, Wertpapier, Haltestruktur und Dokumentation tatsächlich unter das vorgesehene Verfahren fallen.
Offizielle Quellen
- Income Tax Act of Korea — Article 119-3
- Enforcement Decree of the Income Tax Act
- National Tax Service of Korea — Government Bond and Monetary Stabilization Bond Tax Exemption Forms
- National Tax Service — Accepted Substitute Documents for Certificate of Tax Residency
- Korean Law Information Center
Haftungsausschluss
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information über die Besteuerung koreanischer Staatsanleihen bei natürlichen Personen, die in Korea steuerlich als Nichtresidenten gelten. Ob die Steuerbefreiung anwendbar ist, welche Wertpapiere erfasst werden, welche Unterlagen erforderlich sind und über welchen Weg das Verfahren abgewickelt wird, kann von der konkreten Investmentstruktur und den jeweils geltenden Vorschriften abhängen. Prüfen Sie das aktuelle Verfahren deshalb vor der Investition mit der Bank, dem Broker, Custodian oder Finanzinstitut, das die Anlage tatsächlich abwickelt.
➡ Next : Immobilienkauf in Korea storniert
⬅ Previous : Schulwechsel nach Korea
