[DE] Wie kann ich den Erlös aus einem Immobilienverkauf in Korea ins Ausland überweisen?

 

Auslandsüberweisung nach dem Verkauf einer Immobilie in Südkorea.
Verkauf einer Immobilie in Korea und Überweisung des Erlöses ins Ausland.

Was im Ausland lebende Eigentümer vor dem Verkauf wissen sollten

„Ich habe meine Wohnung in Korea verkauft. Kann ich den gesamten Betrag jetzt einfach auf mein Konto in Deutschland überweisen?“

In vielen Fällen ist eine Überweisung ins Ausland möglich.

Aber der Zahlungseingang auf einem koreanischen Konto bedeutet noch nicht automatisch, dass das Geld sofort international überwiesen werden kann.

Die Bank möchte in der Regel nachvollziehen können:

  • woher das Geld stammt,
  • ob steuerliche und sonstige Verpflichtungen berücksichtigt wurden,
  • und durch welche Unterlagen der Überweisungsbetrag belegt wird.

Wer diese Schritte erst nach dem Verkauf prüft, kann am Bankschalter eine unangenehme Überraschung erleben.


Wenn der Verkauf abgeschlossen scheint

Stellen wir uns eine Familie vor, die eine geerbte Wohnung in Seoul verkauft.

Der Kaufpreis wird auf das koreanische Bankkonto überwiesen.

Die Eigentumsumschreibung ist erledigt.

Die Familie glaubt, der schwierigste Teil sei abgeschlossen.

Am nächsten Morgen bittet sie ihre Bank:

„Bitte überweisen Sie den gesamten Betrag auf unser Konto in Deutschland.“

Die Bank beginnt jedoch nicht sofort mit der Überweisung.

Stattdessen verlangt sie Verkaufsunterlagen, steuerliche Nachweise und weitere Dokumente zur Herkunft des Geldes.

Die Familie fragt überrascht:

„Es ist doch unser Geld. Warum müssen wir noch etwas beweisen?“

Genau hier liegt eines der häufigsten Missverständnisse.


Official Guidance

Nach den koreanischen Foreign Exchange Transactions Regulations (외국환거래규정, Devisentransaktionsbestimmungen, also den Regeln für Geldbewegungen zwischen Korea und dem Ausland) können Auslandskoreaner und bestimmte ausländische Nichtansässige Erlöse aus dem Verkauf koreanischer Immobilien im Rahmen der vorgeschriebenen Devisenverfahren ins Ausland überweisen.

Vor der Auslandsüberweisung muss die Bank die Herkunft der Mittel und die dazugehörigen Nachweise prüfen.

Für bestimmte Fälle stellt die koreanische Steuerbehörde eine Property Sale Capital Verification Certificate (부동산매각자금확인서, Bestätigung über den Erlös aus einem Immobilienverkauf, also einen amtlichen Nachweis über den für die Auslandsüberweisung anerkannten Verkaufsbetrag) aus.


Executive Commentary

Korea verbietet einem ausländischen Eigentümer nicht grundsätzlich, sein Geld ins Ausland zu bringen.

Die entscheidende Frage lautet vielmehr:

„Kann der Betrag vollständig und nachvollziehbar belegt werden?“

Der unterschriebene Kaufvertrag ist wichtig.

Er allein erklärt jedoch möglicherweise noch nicht:

  • ob Belastungen auf der Immobilie bestanden,
  • ob Mietkautionen zurückgezahlt wurden,
  • ob Steuern oder öffentliche Abgaben offen sind,
  • und welcher Betrag tatsächlich beim Verkäufer verbleibt.

Das Problem ist daher meistens nicht das Eigentum am Geld.

Das Problem ist die Dokumentation.


Nicht immer ist der gesamte Verkaufspreis überweisbar

Official Guidance

Der für eine Auslandsüberweisung anerkannte Betrag kann unter anderem davon abhängen:

  • wie hoch der tatsächliche Verkaufspreis war,
  • ob noch durch die Immobilie gesicherte Schulden bestanden,
  • ob Kautionen von Mietern zurückgezahlt werden mussten,
  • und welche Steuern oder öffentlichen Abgaben mit dem Verkauf verbunden waren.

Executive Commentary

Viele Verkäufer glauben:

„Im Kaufvertrag stehen 800 Millionen Won. Also kann ich 800 Millionen Won ins Ausland überweisen.“

In der Praxis kann die Berechnung anders aussehen.

Angenommen, auf der Wohnung lastete noch ein Bankdarlehen.

Oder ein Mieter hatte eine hohe Jeonse-Kaution (전세 보증금, große rückzahlbare Mietkaution) hinterlegt, die vor oder bei Abschluss des Verkaufs zurückgezahlt werden musste.

Dann interessiert die Bank nicht nur der Bruttoverkaufspreis.

Wichtiger ist:

„Welcher Betrag bleibt nach den nachvollziehbaren Verpflichtungen tatsächlich als Verkaufserlös übrig?“

Genau dieser verbleibende Betrag muss durch Unterlagen erklärt werden können.


Was gilt bei einer geerbten Immobilie?

Viele im Ausland lebende Familien fragen:

„Ich habe die Wohnung von meinen Eltern geerbt. Kann ich den Verkaufserlös trotzdem ins Ausland überweisen?“

In vielen Fällen ist das möglich.

Bei geerbten Immobilien kann der Prüfungsumfang jedoch größer sein.

Die Bank oder die Steuerbehörde kann Nachweise verlangen über:

  • das Erbverhältnis,
  • den Eigentumsübergang,
  • die steuerliche Behandlung der Erbschaft,
  • den späteren Verkauf,
  • und den Eingang des Verkaufspreises.

Eine gewöhnlich gekaufte Immobilie hat eine andere Dokumentengeschichte als eine Immobilie, die zuerst geerbt und später verkauft wurde.

Deshalb sollten Familien mit geerbtem Vermögen mehr Vorbereitungszeit einplanen.


Gibt es eine feste Obergrenze für die Überweisung?

Eine weitere häufige Sorge lautet:

„Darf ich nur einen bestimmten Höchstbetrag ins Ausland schicken?“

Bei größeren Immobilienverkäufen geht es häufig weniger um eine einzige pauschale Zahlenobergrenze als um die Frage, ob der gesamte Betrag ordnungsgemäß belegt und nach den geltenden Devisenverfahren bearbeitet werden kann.

Eine hohe Summe ist nicht automatisch unzulässig.

Je höher der Betrag ist, desto wichtiger werden jedoch:

  • eine klare Dokumentenkette,
  • frühzeitige Abstimmung mit der Bank,
  • steuerliche Nachweise,
  • und die richtige Zuordnung der Herkunft des Geldes.

Warum die Vorbereitung vor dem Verkauf beginnen sollte

Ein Immobilienverkauf und die spätere Auslandsüberweisung sind zwei getrennte Vorgänge.

Der Makler kümmert sich um den Verkauf.

Das Grundbuchamt um die Eigentumsumschreibung.

Die Bank prüft die internationale Geldbewegung.

Die Steuerbehörde kann Nachweise über Steuern und den anerkannten Verkaufserlös verlangen.

Wer erst nach Eingang des Kaufpreises fragt, welche Unterlagen erforderlich sind, muss möglicherweise ältere Dokumente nachträglich beschaffen.

Praktischer ist es, bereits vor dem Verkauf mit der Bank zu klären:

  • welche Devisenstelle den Vorgang bearbeitet,
  • welche Bescheinigungen erforderlich sind,
  • welche Steuerunterlagen vorgelegt werden müssen,
  • und ob für geerbtes Vermögen zusätzliche Nachweise benötigt werden.

Expertenfragen vor dem Beratungstermin

  • Muss ich für diese Überweisung eine bestimmte Devisenbank auswählen?
  • Welche Unterlagen verlangt meine Bank für den Immobilienverkauf und die Herkunft des Geldes?
  • Welche Steuern oder sonstigen Verpflichtungen müssen vor der Überweisung geklärt sein?
  • Benötige ich eine Bestätigung der Steuerbehörde über den anerkannten Verkaufserlös?
  • Welche zusätzlichen Dokumente sind bei einer geerbten Immobilie erforderlich?
  • Welcher Teil des Verkaufspreises kann als verbleibender, belegter Erlös ins Ausland überwiesen werden?

Wer diese Struktur versteht, kann mit der Bank, der koreanischen Steuerbehörde oder einem qualifizierten Devisen- und Steuerberater deutlich gezielter sprechen.


Implementation Date

Stand der zugrunde gelegten Informationen: Juli 2026.


Fact-Check Materials Used

  • Foreign Exchange Transactions Regulations
  • Hinweise der koreanischen Steuerbehörde
  • Leitlinien der Bank of Korea zur Auslandsüberweisung koreanischer Vermögenswerte

Official Sources

  • Bank of Korea
  • National Tax Service of Korea
  • National Law Information Center

Disclaimer

Dieser Artikel ist ein praktischer Leitfaden zum Vorverständnis auf Grundlage öffentlich zugänglicher amtlicher Informationen. Er stellt keine Rechts-, Steuer-, Finanz- oder Anlageberatung dar. Die erforderlichen Unterlagen und Verfahren können je nach Aufenthaltsstatus, Erwerbsgeschichte, Erbfall, Steuerlage und Bank unterschiedlich sein. Vor dem Verkauf oder der Auslandsüberweisung sollten die zuständige Bank, Behörde oder qualifizierte Fachleute konsultiert werden.


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