[DE] Kann ein Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit Vermögen in Korea erben?
![]() |
| Beratungsgespräch über die Erbschaft von Vermögen in Südkorea und die koreanische Erbschaftsteuer für im Ausland lebende Familien. |
Was international lebende Familien über die koreanische Erbschaftsteuer wissen sollten
„Meine Tochter besitzt inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit. Kann sie trotzdem unsere Wohnung in Seoul erben?“
Diese Frage beschäftigt viele Familien, die seit Jahren außerhalb Koreas leben.
Die Kinder sind im Ausland aufgewachsen und haben eine andere Staatsangehörigkeit angenommen. Die Eltern besitzen aber weiterhin eine Wohnung, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte in Korea.
Wenn ein Erbfall eintritt, entsteht schnell die Sorge:
„Kann ein ausländischer Staatsbürger koreanisches Vermögen überhaupt erben?“
Grundsätzlich ja.
Eine ausländische Staatsangehörigkeit verhindert nicht automatisch, dass jemand Immobilien, Bankguthaben oder andere Vermögenswerte in Korea erbt.
Die wichtigere Frage lautet:
Wo lebte die verstorbene Person, wo befindet sich das Vermögen und welche Steuervorschriften gelten?
Official Guidance
Nach dem koreanischen Inheritance Tax and Gift Tax Act (koreanisches Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz, also dem Gesetz über die Besteuerung von Erbschaften und Schenkungen) hängt die koreanische Erbschaftsteuer vor allem vom steuerlichen Wohnsitz der verstorbenen Person und vom Standort des Vermögens ab.
Die Staatsangehörigkeit oder der Reisepass des Erben entscheidet allein nicht darüber, ob koreanische Erbschaftsteuer anfällt.
Bei grenzüberschreitenden Erbfällen kann außerdem eine andere beziehungsweise längere Erklärungsfrist gelten als bei einem rein inländischen Erbfall.
Executive Commentary
Hier liegt das erste verbreitete Missverständnis.
Viele Familien denken:
„Mein Kind besitzt keinen koreanischen Pass mehr. Dann kann Korea die Erbschaft wahrscheinlich nicht besteuern.“
Andere nehmen an:
„Ein ausländischer Staatsbürger darf eine koreanische Wohnung gar nicht erben.“
Beides ist so nicht richtig.
Ein deutscher, amerikanischer, kanadischer oder australischer Staatsbürger kann grundsätzlich koreanische Immobilien, Konten oder andere Vermögenswerte erben.
Entscheidend sind vielmehr Fragen wie:
- Wo hatte die verstorbene Person ihren tatsächlichen Lebensmittelpunkt?
- Galt sie steuerlich als in Korea ansässig oder als nicht ansässig?
- Welche Vermögenswerte befinden sich in Korea?
Diese Punkte können das steuerliche Ergebnis erheblich verändern.
Eine typische Situation bei im Ausland lebenden Familien
Stellen wir uns eine koreanische Familie vor, die vor vielen Jahren nach Deutschland ausgewandert ist.
Die Eltern leben überwiegend in Deutschland, besitzen aber weiterhin eine Wohnung in Seoul und mehrere koreanische Bankkonten.
Die Kinder haben inzwischen die deutsche Staatsangehörigkeit.
Nach dem Tod eines Elternteils müssen sie plötzlich eine Erbschaft in Korea abwickeln – in einem Land, in dem sie nicht mehr leben und dessen Verwaltungsverfahren ihnen kaum noch vertraut sind.
Das Problem ist meistens nicht, ob sie erben dürfen.
Das eigentliche Problem beginnt danach:
Welche Steuern sind zu erklären?
Welche Dokumente werden benötigt?
Wie werden die Wohnung und die Konten übertragen?
Official Guidance
Wird die verstorbene Person nach koreanischem Steuerrecht als Resident (steuerlich in Korea ansässige Person, also jemand, dessen steuerlicher Lebensmittelpunkt in Korea liegt) eingestuft, können für die koreanische Erbschaftsteuer grundsätzlich auch Vermögenswerte außerhalb Koreas berücksichtigt werden.
Wird sie als Non-Resident (steuerlich nicht in Korea ansässige Person, also jemand mit Lebensmittelpunkt außerhalb Koreas) eingestuft, betrifft die koreanische Erbschaftsteuer grundsätzlich die in Korea gelegenen Vermögenswerte.
Auch die möglichen Freibeträge und Abzüge können davon abhängen, ob die verstorbene Person als ansässig oder nicht ansässig behandelt wird.
Executive Commentary
Viele Familien betrachten zuerst den Pass des Erben.
Die koreanische Steuerprüfung beginnt jedoch häufig bei der verstorbenen Person.
Zwei Familien können dieselbe Wohnung in Seoul und Erben mit derselben Staatsangehörigkeit haben – und trotzdem zu unterschiedlichen steuerlichen Ergebnissen kommen.
Der Grund kann allein darin liegen, dass eine verstorbene Person steuerlich in Korea ansässig war und die andere dauerhaft im Ausland lebte.
Die entscheidende Frage lautet daher nicht:
„Welchen Pass besitzt mein Kind?“
Sondern:
„Welchen steuerlichen Status hatte die verstorbene Person, und wo befinden sich die geerbten Vermögenswerte?“
Kann dieselbe Erbschaft in zwei Ländern besteuert werden?
Eine weitere häufige Sorge betrifft die Doppelbesteuerung.
Ein Erbe fragt sich beispielsweise:
„Muss ich für dieselbe Erbschaft sowohl in Korea als auch in Deutschland Steuern zahlen?“
Das lässt sich nicht allein nach koreanischem Recht beantworten.
Jedes Land hat eigene Vorschriften.
Einige Staaten rechnen im Ausland gezahlte Steuern ganz oder teilweise an. Andere besteuern Erbschaften nach einem anderen System oder erheben keine vergleichbare Erbschaftsteuer.
Deshalb sollten grenzüberschreitende Familien sowohl die koreanischen Regeln als auch das Recht ihres Wohnsitzstaates prüfen.
Es ist nicht sicher, dass automatisch eine doppelte Steuerbelastung entsteht.
Ebenso wenig sollte man davon ausgehen, dass eine ausländische Staatsangehörigkeit jede Steuerpflicht ausschließt.
Was geschieht mit koreanischen Immobilien und Bankkonten?
Eine Erbschaft besteht nicht nur aus der steuerlichen Erklärung.
Bei koreanischen Vermögenswerten können weitere Schritte erforderlich sein, zum Beispiel:
- Nachweise über die Familienbeziehung,
- Unterlagen zum Tod und zur Erbfolge,
- eine koreanische Erbschaftsteuererklärung,
- Verfahren bei koreanischen Banken,
- die Umschreibung von Immobilien,
- und gegebenenfalls die Überweisung geerbter Gelder ins Ausland.
Wer im Ausland lebt, muss Dokumente häufig übersetzen, beglaubigen oder durch einen Vertreter in Korea einreichen lassen.
Diese Vorbereitung kann Zeit beanspruchen.
Darum ist es sinnvoll, die Grundstruktur bereits zu verstehen, bevor ein konkreter Erbfall eintritt.
Expertenfragen vor dem Beratungstermin
- Galt die verstorbene Person nach koreanischem Steuerrecht als ansässig oder nicht ansässig?
- Welche Vermögenswerte gelten als in Korea gelegen?
- Welche Frist gilt für die Erbschaftsteuererklärung in unserem grenzüberschreitenden Fall?
- Kann dieselbe Erbschaft auch im Wohnsitzstaat des Erben besteuert werden?
- Welche Unterlagen werden für die Übertragung koreanischer Immobilien oder Bankguthaben benötigt?
- Welche Verfahren sind erforderlich, wenn geerbte Gelder später ins Ausland überwiesen werden sollen?
Wer diese Struktur versteht, kann mit der koreanischen Steuerbehörde, einer Bank oder einem qualifizierten Erbschafts- und Steuerberater deutlich gezielter sprechen.
Implementation Date
Stand der zugrunde gelegten Informationen: Juli 2026.
Fact-Check Materials Used
- Inheritance Tax and Gift Tax Act
- Hinweise der koreanischen Steuerbehörde
- Korea Easy Law Information Service
Official Sources
- National Tax Service of Korea
- National Law Information Center
- Korea Easy Law Information Service
Disclaimer
Dieser Artikel dient als praktische Einführung auf Grundlage öffentlich zugänglicher amtlicher Informationen. Er stellt keine Rechts-, Steuer- oder Anlageberatung dar. Die steuerlichen Folgen hängen unter anderem vom Wohnsitz der verstorbenen Person, vom Standort der Vermögenswerte, vom Wohnsitz des Erben und vom Recht der beteiligten Staaten ab. Vor einer Entscheidung sollten die zuständigen Behörden oder qualifizierte Fachleute konsultiert werden.
➡ Next : Wie kann ich den Erlös aus einem Immobilienverkauf
⬅ Previous : Kann ich mit einer koreanischen
