[DE] Südkorea F5 Visum: Führungszeugnis bei Geldstrafe oder Vorstrafe

Südkorea F-5 Visum mit ausländischem Führungszeugnis und Geldstrafe
Ein Antragsteller prüft sein ausländisches Führungszeugnis für den Antrag auf das koreanische F-5-Visum.

Sie bereiten einen Antrag auf Daueraufenthalt in Südkorea vor. Dann fällt Ihnen ein alter Vorfall aus Ihrem Heimatland wieder ein.

Vielleicht mussten Sie eine Geldstrafe zahlen. Vielleicht wurde das Verfahren ohne ausführliche Gerichtsverhandlung abgeschlossen. Oder es handelte sich um einen Verkehrsverstoß, bei dem Sie nicht sicher sind, ob er überhaupt als Vorstrafe gilt.

Muss dieser Vorgang beim Antrag auf das koreanische F5-Visum angegeben werden?

Die wichtigste Regel lautet:

Erscheint ein Eintrag in dem amtlichen Führungszeugnis, das Sie einreichen müssen, darf er weder entfernt noch in der Übersetzung ausgelassen werden.

Das bedeutet jedoch nicht, dass jede ausländische Geldbuße automatisch wie eine koreanische strafrechtliche Geldstrafe behandelt wird.

Prüft die koreanische Einwanderungsbehörde Vorstrafen?

Offizielle Vorgaben

Nach Artikel 10-3 des koreanischen Einwanderungsgesetzes müssen Antragsteller für den Daueraufenthalt unter anderem die Anforderungen an ein ordnungsgemäßes Verhalten erfüllen.

Artikel 18-4 der Durchführungsverordnung enthält nähere Maßstäbe zu strafrechtlichen Verurteilungen, Verstößen gegen das Aufenthaltsrecht sowie früheren Ausreise- oder Abschiebungsmaßnahmen.

Einfach erklärt

Eine Vorstrafe führt nicht in jedem Fall automatisch zur Ablehnung des F5-Antrags.

Geprüft werden können unter anderem:

  • die Art des Vorfalls,
  • der strafrechtliche oder administrative Charakter,
  • die verhängte Strafe,
  • die seitdem vergangene Zeit
  • und die gesamten persönlichen Umstände.

Eine alte geringfügige Geldstrafe wird daher nicht genauso bewertet wie eine Freiheitsstrafe wegen einer schweren Straftat.

Was bedeutet die Dreijahresregel bei einer Geldstrafe?

Offizielle Vorgaben

Die Durchführungsverordnung nennt als Prüfmaßstab eine strafrechtliche Geldstrafe, deren vollständige Zahlung noch keine drei Jahre zurückliegt.

Für Freiheitsstrafen und Bewährungsstrafen gelten gesonderte Zeiträume.

Einfach erklärt

Daher hören viele Antragsteller, sie müssten nach der Zahlung einer Geldstrafe drei Jahre warten.

Diese Regel darf jedoch nicht ohne weitere Prüfung auf jede ausländische Zahlung angewendet werden, die in einem Dokument als „fine“ bezeichnet wird.

Zuerst muss geklärt werden:

  • War es eine strafrechtliche Verurteilung?
  • War es eine Verwaltungsstrafe?
  • War es lediglich ein Bußgeld oder Strafzettel?
  • Welche Behörde oder welches Gericht hat entschieden?
  • Welche Sanktion wurde tatsächlich verhängt?

Der Begriff „Geldstrafe“ allein reicht für die Einordnung nicht aus.

Strafrechtliche Geldstrafe oder Verwaltungsbußgeld?

Ausländische Unterlagen verwenden je nach Land unterschiedliche Begriffe, etwa:

  • criminal fine,
  • administrative fine,
  • civil penalty,
  • summary conviction,
  • misdemeanor conviction,
  • traffic citation
  • oder fixed penalty notice.

Diese Begriffe beschreiben nicht immer dieselbe rechtliche Folge.

Eine Geldstrafe nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist etwas anderes als ein Verwaltungsbußgeld. Auch ein Parkverstoß ist nicht mit einer strafrechtlichen Verurteilung wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss gleichzusetzen.

Entscheidend ist daher nicht nur, wie das Verfahren im Heimatland genannt wird.

Wichtig ist, ob eine strafrechtliche Verurteilung vorlag, welches Verhalten zugrunde lag, welche Sanktion ausgesprochen wurde und wie die koreanische Einwanderungsbehörde den ausländischen Vorgang einordnet.

Was tun, wenn der Eintrag im Führungszeugnis erscheint?

Offizielle Vorgaben

Einige Antragsteller müssen für das F5-Visum ein ausländisches Strafregister- oder Führungszeugnis vorlegen.

Die Bezeichnung unterscheidet sich je nach Land. Häufig verwendet werden unter anderem:

  • Police Clearance Certificate,
  • Criminal Record Certificate,
  • National Police Certificate,
  • Criminal Background Check
  • oder Certificate of Good Conduct.

Welches Dokument verlangt wird, hängt von der F5-Kategorie und dem Ausstellungsland ab.

Einfach erklärt

Zeigt das amtliche Dokument eine frühere Verurteilung, Geldstrafe oder vereinfachte strafrechtliche Entscheidung, sollte das vollständige Dokument eingereicht werden.

Die Übersetzung muss mit dem Original übereinstimmen.

Antragsteller sollten insbesondere nicht:

  • eine Zeile aus der Übersetzung entfernen,
  • eine strafrechtliche Entscheidung als bloßes Verwaltungsbußgeld darstellen,
  • Daten oder Sanktionen weglassen
  • oder nur ausgewählte Seiten einreichen.

Ein alter geringfügiger Eintrag und eine unvollständige oder verfälschte Einreichung sind zwei unterschiedliche Probleme.

Wer einen sichtbaren Eintrag verschweigt, kann zusätzlich Zweifel an der Zuverlässigkeit der gesamten Antragserklärung auslösen.

Falsche oder veränderte Unterlagen können je nach Einzelfall zu einer Ablehnung oder weiteren aufenthaltsrechtlichen Problemen führen. Eine Abschiebung, Aufhebung des Aufenthaltsstatus oder Wiedereinreisesperre erfolgt jedoch nicht automatisch in jedem Fall.

Ein typischer Fehler

Ein Antragsteller erhielt vor acht Jahren wegen eines geringfügigen Vorfalls eine strafrechtliche Geldstrafe.

Der Eintrag erscheint noch immer im amtlichen Führungszeugnis. Aus Sorge vor einer Ablehnung bittet er den Übersetzer, die betreffende Zeile wegzulassen.

Damit stimmen Original und Übersetzung nicht mehr überein.

Sinnvoller ist es, die vollständige Übersetzung einzureichen und gegebenenfalls Unterlagen vorzubereiten, aus denen Folgendes hervorgeht:

  • Datum des Vorfalls,
  • genaue Bezeichnung des Delikts,
  • zuständiges Gericht oder zuständige Behörde,
  • verhängte Sanktion,
  • Zahlungs- oder Erledigungsdatum
  • und mögliche spätere Vorfälle.

Eine vollständige Offenlegung garantiert keine Genehmigung.

Das Verschweigen eines sichtbaren Eintrags kann jedoch aus der Prüfung eines alten Vorfalls eine Frage nach der Glaubwürdigkeit des gesamten Antrags machen.

Was gilt, wenn der Eintrag nicht mehr erscheint?

Manche Länder entfernen alte oder getilgte Einträge aus dem gewöhnlichen Führungszeugnis. Andere stellen je nach Verwendungszweck unterschiedliche Dokumente aus.

Die öffentlich zugänglichen koreanischen Hinweise besagen nicht, dass jeder F5-Antragsteller sämtliche geringfügigen Sanktionen seines gesamten Lebens von sich aus in einer gesonderten Liste angeben muss.

Trotzdem müssen alle Fragen im Antrag wahrheitsgemäß beantwortet werden.

Wird im Formular ausdrücklich gefragt, ob der Antragsteller jemals verurteilt oder bestraft wurde, sollte die Antwort nicht allein davon abhängen, ob der Vorgang noch im aktuellen Führungszeugnis erscheint.

Müssen alle F5-Antragsteller dasselbe Dokument einreichen?

Nein.

Das F5-Visum umfasst verschiedene Unterkategorien. Die erforderlichen Unterlagen können unter anderem abhängen von:

  • der konkreten F5-Kategorie,
  • der Staatsangehörigkeit,
  • früheren Aufenthaltsländern,
  • dem Alter,
  • bereits bei früheren Anträgen eingereichten Dokumenten,
  • dem Strafregistersystem des Ausstellungslandes
  • und den aktuellen Anweisungen der Einwanderungsbehörde.

Die Unterlagenliste eines anderen Antragstellers muss daher nicht auf den eigenen Fall passen.

Braucht das Führungszeugnis eine Apostille?

Ein ausländisches Führungszeugnis kann je nach Ausstellungsland und aktuellen Einreichungsregeln eine Apostille oder eine konsularische Legalisation benötigen.

Auch eine Übersetzung kann verlangt werden.

Vor der Bestellung des Dokuments sollte geklärt werden:

  • welches Führungszeugnis erforderlich ist,
  • ob eine Apostille ausgestellt werden kann,
  • ob stattdessen eine konsularische Legalisation verlangt wird,
  • ob eine bestimmte Ausstellungsfrist gilt
  • und welche Bestätigung der Übersetzung beigefügt werden muss.

Die Anforderungen unterscheiden sich von Land zu Land.

Fragen vor dem Gespräch mit einer Fachperson

  • War die ausländische Sanktion strafrechtlich, administrativ, zivilrechtlich oder verkehrsrechtlich?
  • Erscheint sie im amtlichen Führungszeugnis?
  • Welche genaue Strafe wurde verhängt?
  • Wann wurde die Geldstrafe vollständig bezahlt?
  • Verlangt meine F5-Kategorie ein ausländisches Führungszeugnis?
  • Ist eine Apostille oder konsularische Legalisation erforderlich?
  • Sollte ich das Urteil oder den Zahlungsnachweis zusätzlich vorbereiten?
  • Fragt das Antragsformular auch nach Verurteilungen, die nicht mehr im Führungszeugnis stehen?

Eine ausländische Geldstrafe bedeutet nicht automatisch, dass ein F5-Antrag abgelehnt wird.

Ein Antragsteller sollte jedoch nicht selbst entscheiden, dass ein sichtbarer Eintrag zu geringfügig sei, um ihn zu übersetzen oder einzureichen.

Verwendete Materialien zur Faktenprüfung

  • Koreanisches Einwanderungsgesetz, Artikel 10-3
  • Durchführungsverordnung zum Einwanderungsgesetz, Artikel 18-4
  • Hinweise des Korea Immigration Service zu F5-Anträgen und ausländischen Strafregisterunterlagen

Offizielle Quellen

  • Koreanisches Ministerium für staatliche Gesetzgebung
  • Korea Immigration Service
  • Koreanisches Einwanderungsgesetz
  • Durchführungsverordnung zum Einwanderungsgesetz

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information auf Grundlage öffentlich zugänglicher amtlicher Unterlagen. Er ist keine Rechts- oder Einwanderungsberatung und garantiert kein bestimmtes Ergebnis.

Die erforderlichen Dokumente und die Bewertung können je nach F5-Kategorie, Staatsangehörigkeit, Ausstellungsland und persönlichem Sachverhalt unterschiedlich sein. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen vor der Antragstellung bei der zuständigen Einwanderungsbehörde oder dem Immigration Contact Center.


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