[DE] Südkorea D-8-4 Tech-Startup-Visum: Brauche ich OASIS-Punkte?

 

Beratung zum OASIS-Punktesystem und D-8-4 Tech-Startup-Visum in Südkorea
Ein ausländischer Technologiegründer bespricht mit einer Beraterin das OASIS-Punktesystem und die Vorbereitung auf ein D-8-4-Visum.

Was ausländische Gründer vor dem Umzug nach Südkorea vorbereiten sollten

„Ich möchte in Südkorea ein Technologie-Startup gründen. Brauche ich OASIS-Punkte, bevor ich ein D-8-4-Visum beantrage?“

Viele ausländische Gründer glauben, dass eine gute Geschäftsidee bereits ausreicht.

In der Praxis basiert das D-8-4 Tech-Startup-Visum (Aufenthaltsvisum für ausländische Technologiegründer) auf dem offiziellen Punktesystem für die Startup-Einwanderung.

Wer bereits vor der Abreise versteht, wie diese Punkte erreicht werden können, kann unnötige Verzögerungen nach der Ankunft in Südkorea vermeiden.

Offizielle Hinweise

Das D-8-4 Tech-Startup-Visum richtet sich an ausländische Unternehmer, die in Südkorea ein technologieorientiertes Unternehmen gründen möchten.

Antragsteller müssen im Allgemeinen mehrere Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehören:

  • ein Hochschulabschluss oder eine andere anerkannte Voraussetzung,
  • die Gründung einer koreanischen Gesellschaft,
  • mindestens 60 Punkte im offiziellen Startup-Einwanderungspunktesystem,
  • sowie mindestens ein erforderliches Pflichtkriterium innerhalb dieses Punktesystems.

Eine der häufigsten Möglichkeiten, Punkte zu erwerben, ist OASIS (Overall Assistance for Startup Immigration System, das offizielle koreanische Unterstützungsprogramm für die Startup-Einwanderung). Über dieses Programm können ausländische Gründer unter anderem an anerkannten Bildungs- und Unterstützungsangeboten teilnehmen und Einwanderungspunkte erwerben.

Einfach erklärt

Viele Gründer stellen zunächst die falsche Frage.

Nicht:

„Muss ich OASIS besuchen?“

Sondern:

„Wie erreiche ich die erforderliche Punktzahl für mein D-8-4-Visum?“

OASIS ist nicht einfach nur ein Schulungsprogramm.

Für viele Gründer ist es eine wichtige Möglichkeit, gezielt weitere Punkte für den späteren Visumantrag zu sammeln.

Offizielle Hinweise

OASIS besteht aus mehreren Ausbildungs- und Unterstützungsmodulen.

Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird eine unterschiedliche Punktzahl vergeben.

Nicht jeder Antragsteller muss alle Module absolvieren. Welche Kombination sinnvoll ist, hängt vom bisherigen Hintergrund des Gründers und von der noch fehlenden Punktzahl ab.

Zum Punktesystem gehören außerdem Pflichtkriterien wie geistiges Eigentum (Intellectual Property, IP – gesetzlich geschützte Rechte wie Patente oder Designrechte) oder andere anerkannte Leistungen.

Allein der Besuch von OASIS-Kursen erfüllt die Voraussetzungen für das Visum nicht automatisch.

Einfach erklärt

Stellen Sie sich einen Softwareentwickler vor, der im Ausland lebt.

Er besitzt bereits einen Hochschulabschluss und hat eine Geschäftsidee im Bereich Künstliche Intelligenz. Deshalb glaubt er zunächst, sofort ein D-8-4-Visum beantragen zu können.

Erst bei der Prüfung der offiziellen Voraussetzungen erkennt er, dass sein Abschluss allein nicht genügt.

Er benötigt außerdem ausreichend Einwanderungspunkte und mindestens ein Pflichtkriterium.

Damit verändert sich seine gesamte Vorbereitung.

Statt ausschließlich am Geschäftsplan zu arbeiten, beginnt er, seine Unterlagen systematisch vorzubereiten, geeignete OASIS-Module zu prüfen und zu überlegen, ob geistiges Eigentum Teil seiner Gründungsstrategie werden sollte.

Offizielle Hinweise

Einige Gründer reisen zunächst mit einem D-10-2 Startup Preparation Visa (Visum zur Vorbereitung einer Unternehmensgründung) nach Südkorea ein.

Während dieser Zeit können sie beispielsweise:

  • an OASIS-Programmen teilnehmen,
  • ihren Geschäftsplan vorbereiten,
  • eine koreanische Gesellschaft gründen,
  • Unterlagen zum geistigen Eigentum vorbereiten,
  • und weitere Voraussetzungen für einen späteren Antrag auf ein D-8-4-Visum erfüllen.

Der Erhalt eines D-10-2-Visums führt jedoch nicht automatisch zur Erteilung eines D-8-4-Visums.

Bei der Antragstellung müssen weiterhin die jeweils geltenden Voraussetzungen erfüllt sein.

Einfach erklärt

Für viele Gründer beginnt die eigentliche Vorbereitung nicht erst nach der Ankunft in Südkorea.

Sie beginnt bereits vor dem Abflug.

Häufig können schon im Heimatland folgende Unterlagen und Informationen vorbereitet werden:

  • Hochschulzeugnisse,
  • erforderliche Beglaubigungen oder Bestätigungen,
  • Unterlagen zur Geschäftsidee,
  • vorhandene Unterlagen zum geistigen Eigentum,
  • sowie ein erster Überblick über den aktuellen Punktestand.

Wer diese Punkte frühzeitig prüft, kann nach der Ankunft in Korea gezielter entscheiden, welche OASIS-Module, Unterlagen und Gründungsschritte noch erforderlich sind.

Welche Vorbereitung ist vor dem Umzug sinnvoll?

Bevor Sie Ihren Umzug nach Südkorea planen, sollten Sie sich folgende Fragen stellen:

  • Erfülle ich bereits die Voraussetzungen hinsichtlich meiner Ausbildung?
  • Wie viele Einwanderungspunkte kann ich derzeit nachweisen?
  • Welche OASIS-Module könnten die noch fehlenden Punkte ergänzen?
  • Besitze ich geistiges Eigentum, das als Pflichtkriterium berücksichtigt werden könnte?
  • Sollte ich mich zunächst mit einem D-10-2 Startup Preparation Visa auf die Gründung vorbereiten?
  • Ist die Gründung meiner koreanischen Gesellschaft bereits vorbereitet?

Das Ziel besteht nicht darin, möglichst viele OASIS-Kurse zu besuchen.

Entscheidend ist ein vollständiger Antrag, der sowohl die erforderliche Punktzahl als auch die übrigen Voraussetzungen des D-8-4-Systems erfüllt.

Fragen vor dem Gespräch mit einer Beratungsstelle

Wenn Sie mit einer Einwanderungsberatung oder einer Startup-Unterstützungsorganisation sprechen, können Sie unter anderem diese Fragen stellen:

  • Wie viele Einwanderungspunkte erreiche ich mit meinem Abschluss, meiner bisherigen Erfahrung und meinem geistigen Eigentum?
  • Welches Pflichtkriterium erfülle ich bereits und welches fehlt noch?
  • Welche OASIS-Module helfen mir sinnvoll dabei, die noch fehlenden Punkte zu erreichen?
  • Ist eine direkte Beantragung des D-8-4-Visums realistisch oder sollte ich zunächst eine Vorbereitung über D-10-2 prüfen?
  • Welche Unterlagen sollte ich bereits vor meiner Abreise beschaffen?

Eine frühzeitige Berechnung des aktuellen Punktestands ist häufig hilfreicher, als ohne klaren Plan beliebige Kurse zu besuchen.

Stand der Faktenprüfung

Dieser Beitrag berücksichtigt öffentlich zugängliche Informationen mit Stand Juli 2026.

OASIS-Programme, das Einwanderungspunktesystem und die Voraussetzungen für D-8-4 und D-10-2 können sich ändern. Prüfen Sie die aktuellen Anforderungen deshalb immer vor der Antragstellung.

Fact-Check Materials Used

  • Global Startup Immigration Center (OASIS)
  • OASIS Startup Immigration Point System
  • Ministry of Justice guidance on D-8-4 and D-10-2 visas
  • Official OASIS application and process guidance

Offizielle Quellen

  • Global Startup Immigration Center (OASIS)
  • Ministry of Justice
  • Ministry of SMEs and Startups (MSS)

Haftungsausschluss

Dieser Beitrag dient ausschließlich der allgemeinen Information. Er ersetzt keine Rechts-, Einwanderungs- oder Unternehmensberatung.

Ob ein D-8-4 Tech-Startup-Visum erteilt wird, hängt von den persönlichen Voraussetzungen, den eingereichten Unterlagen, dem Gründungsvorhaben und den zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden Bestimmungen ab.


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