[DE] Müssen die 100 Millionen Won für ein D-8-Visum dauerhaft auf dem Firmenkonto bleiben?

 

Ein Unternehmer erklärt Unterlagen zur Unternehmensgründung und zum Investitionskapital in einem Büro.
Das Investitionskapital für ein D-8-Visum muss nicht dauerhaft auf dem Firmenkonto bleiben, sollte aber nachvollziehbar für den Geschäftsbetrieb verwendet werden.

Was ausländische Unternehmer über das Investitionskapital in Korea häufig missverstehen

„Wenn ich die 100 Millionen Won nach Erhalt meines D-8-Visums ausgebe, verliere ich dann mein Visum?“

Das ist wahrscheinlich eine der häufigsten Fragen von ausländischen Unternehmern, die in Südkorea ein Unternehmen gründen möchten.

Viele glauben, dass die Regierung verlangt, die Investitionssumme von 100 Millionen Won dauerhaft auf dem Firmenkonto liegen zu lassen.

Manche verschieben sogar die Einstellung von Mitarbeitern, die Anmietung eines Büros oder den Kauf von Ausrüstung, weil sie Angst haben, dass der Kontostand unter 100 Millionen Won sinken könnte.

Die Realität sieht jedoch anders aus.

Es gibt keine allgemeine Vorschrift, nach der die ursprünglich investierten 100 Millionen Won dauerhaft unangetastet auf dem Firmenkonto bleiben müssen.

Die entscheidende Frage ist nicht, ob das Geld ausgegeben wurde.

Die entscheidende Frage ist, wie und wofür das Geld verwendet wurde.

Stellen Sie sich einen Gründer aus Singapur vor, der in Seoul ein Softwareunternehmen gründet.

Er überweist 100 Millionen Won nach Korea, lässt die ausländische Investition registrieren und erhält anschließend seinen D-8-Aufenthaltsstatus.

Einen Monat später muss er Büromiete bezahlen, Computer kaufen und seinen ersten Mitarbeiter einstellen.

Plötzlich wird er nervös.

„Wenn ich dieses Geld ausgebe, fällt mein Kontostand unter 100 Millionen Won. Bekomme ich dann Probleme mit meinem Visum?“

Diese Sorge ist äußerst verbreitet.

Die Antwort lautet in den meisten Fällen: nein.


Official Guidance

Nach dem Gesetz zur Förderung ausländischer Investitionen (Foreign Investment Promotion Act) qualifiziert sich ein ausländischer Investor grundsätzlich für den Aufenthaltsstatus Corporate Investment (D-8-1), wenn er mindestens 100 Millionen Won investiert und mindestens zehn Prozent der stimmberechtigten Anteile oder Beteiligungen einer koreanischen Gesellschaft erwirbt.

Weder das Gesetz noch die offiziellen Investitionsleitfäden verlangen, dass die 100 Millionen Won nach ordnungsgemäßer Investition und Registrierung dauerhaft auf dem Firmenkonto blockiert bleiben.


Executive Commentary

Das ist der erste wichtige Punkt.

Die 100 Millionen Won sind Investitionskapital.

Nach der Einzahlung und der Kapitalerhöhung werden sie zum Gesellschaftsvermögen, also zum Vermögen des Unternehmens selbst.

Sie sind keine Kaution und keine Sicherheitsleistung, die dauerhaft auf dem Firmenkonto liegen bleiben muss.

Unternehmen müssen ihre Geschäftstätigkeit finanzieren.

Sie brauchen:

  • Büroräume,
  • Ausstattung,
  • Waren oder Materialien,
  • Mitarbeiter,
  • und laufende Betriebskosten.

Entscheidend ist daher nicht ein unveränderter Kontostand, sondern ob die Mittel nachvollziehbar für die tatsächliche Geschäftstätigkeit verwendet wurden.


Darf ich das Investitionskapital für Geschäftsausgaben verwenden?

In vielen Fällen ja.

Zu gewöhnlichen und nachvollziehbaren Geschäftsausgaben gehören beispielsweise:

  • Mietkautionen und Büromieten,
  • Büromöbel und Ausstattung,
  • Computer und Software,
  • Warenbestände und Rohmaterialien,
  • Marketingkosten,
  • Gehälter und andere Betriebsausgaben.

Das Grundprinzip ist einfach:

Die Ausgaben sollten als normale Unternehmensausgaben nachvollziehbar sein.


Official Guidance

Offizielle Investitions- und Visaleitfäden können insbesondere bei kleineren Investitionen zusätzliche Nachweise darüber verlangen, wie das Investitionskapital verwendet wurde.

Als Nachweise können unter anderem dienen:

  • Kontoauszüge des Unternehmens,
  • Kaufbelege,
  • Mietverträge,
  • Rechnungen,
  • Fotos der Geschäftsräume,
  • und andere Unterlagen, die einen tatsächlichen Geschäftsbetrieb belegen.

Executive Commentary

Hier entsteht ein weiteres häufiges Missverständnis.

Manche Unternehmer denken:

„Ich habe die 100 Millionen Won einmal nach Korea überwiesen. Damit ist alles erledigt.“

Nicht unbedingt.

Bei der Verlängerung des D-8-Aufenthaltsstatus prüft die zuständige Einwanderungsbehörde in Korea häufig, ob das Unternehmen tatsächlich tätig ist.

Zum Beispiel können folgende Fragen gestellt werden:

  • Gibt es ein tatsächliches Büro?
  • Führt das Unternehmen echte Geschäftstätigkeiten aus?
  • Wie wurde das Investitionskapital verwendet?
  • Gibt es Buchhaltungs- und Steuerunterlagen, die die Ausgaben belegen?

Im Mittelpunkt steht normalerweise nicht der Kontostand.

Im Mittelpunkt steht die Frage, ob aus der Investition ein tatsächlicher Geschäftsbetrieb entstanden ist.


Was passiert, wenn ich das Geld privat verwende?

Hier können Probleme beginnen.

Sobald die Investition in das Unternehmen eingebracht und zu Gesellschaftsvermögen geworden ist, handelt es sich nicht mehr einfach um Ihr persönliches Geld.

Ein Gründer, der ohne nachvollziehbare geschäftliche Begründung größere Beträge vom Firmenkonto auf sein Privatkonto überweist, muss später möglicherweise schwierige Fragen beantworten.

Das bedeutet nicht, dass eine einzelne Überweisung automatisch zum Verlust des Visums führt.

Nicht erklärte Entnahmen, die private Nutzung von Firmengeldern oder Transaktionen, die die Glaubwürdigkeit der Investition beeinträchtigen, können jedoch bei späteren Prüfungen erhebliche Probleme verursachen.


Official Guidance

Bei der Verlängerung eines D-8-Aufenthaltsstatus können die Behörden verschiedene Faktoren prüfen, darunter:

  • die tatsächlichen Geschäftstätigkeiten des Unternehmens,
  • Steuererklärungen,
  • Umsätze,
  • die Verwendung des Investitionskapitals,
  • Kontounterlagen des Unternehmens,
  • und Nachweise dafür, dass das Unternehmen tatsächlich tätig ist.

Executive Commentary

Hier liegt das größte Missverständnis überhaupt.

Viele Menschen glauben:

„Die Behörden prüfen nur, ob noch 100 Millionen Won auf dem Konto liegen.“

In Wirklichkeit ist die Prüfung meist wesentlich umfassender.

Die Behörden möchten häufig Nachweise dafür sehen, dass:

  • das Unternehmen tatsächlich existiert,
  • die Investition echt war,
  • und das Unternehmen in Korea tatsächlich betrieben wird.

Die entscheidende Frage lautet nicht:

„Haben Sie noch 100 Millionen Won auf dem Konto?“

Die bessere Frage lautet:

„Können Sie erklären, wohin das Geld geflossen ist und wie es dem Unternehmen gedient hat?“


Begriffserklärung

Corporate Investment (D-8-1)

Eine Aufenthaltserlaubnis für ausländische Investoren, die in Korea ein Unternehmen gründen oder in eine koreanische Gesellschaft investieren.

Gesellschaftsvermögen

Das Vermögen, das rechtlich dem Unternehmen gehört. Nach der Einzahlung des Investitionskapitals ist das Geld grundsätzlich nicht mehr einfach privates Vermögen des Gründers.

Foreign Investment Promotion Act

Das koreanische Gesetz zur Förderung ausländischer Investitionen. Es regelt unter anderem die Voraussetzungen für ausländische Investitionen und die Registrierung von ausländisch investierten Unternehmen.


Die wichtigste Erkenntnis

Die 100 Millionen Won für ein D-8-Visum sind kein Geld, das für immer unberührt auf einem Konto liegen muss.

Es handelt sich um Investitionskapital, das einem echten Geschäftsbetrieb dienen soll.

Sobald das Geld zum Gesellschaftsvermögen geworden ist, sollte es auch wie Gesellschaftsvermögen behandelt werden.

Der sicherste Ansatz ist einfach:

Verwenden Sie das Geld für legitime Geschäftszwecke und dokumentieren Sie größere Ausgaben sorgfältig.


Expertenfragen vor dem Beratungstermin

  • Gilt meine geplante Ausgabe als legitime Unternehmensausgabe?
  • Welche Unterlagen sollte ich aufbewahren, um die Verwendung des Kapitals nachzuweisen?
  • Wie prüft die Einwanderungsbehörde die Geschäftstätigkeit meines Unternehmens bei einer Verlängerung?
  • Gibt es Transaktionen, die wie private Entnahmen wirken könnten?
  • Verfügt mein Unternehmen über genügend Nachweise, um einen echten Geschäftsbetrieb zu belegen?

Mit diesem Grundverständnis können Sie deutlich gezieltere Gespräche mit Einwanderungsexperten, Steuerberatern und Unternehmensberatern führen, bevor Sie Ihr Unternehmen in Korea gründen.


Implementation Date

Stand der Faktenprüfung: Juli 2026


Fact-Check Materials Used

  • Foreign Investment Promotion Act
  • Invest Korea Foreign Investment Guide
  • Invest Korea Visa Guide for Investing in Korea
  • Leitfäden des Korea Immigration Service zum Aufenthaltsstatus Corporate Investment (D-8)

Official Sources

  • Ministry of Trade, Industry and Energy (MOTIE)
  • Invest Korea (KOTRA)
  • Korea Immigration Service
  • Korea Law Information Center

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich dem besseren Verständnis öffentlich zugänglicher Informationen und stellt keine Rechts-, Einwanderungs-, Steuer- oder Investitionsberatung dar. Die Anforderungen für ein D-8-Visum und dessen Verlängerung können je nach Situation des Unternehmens unterschiedlich sein. Wichtige Entscheidungen sollten daher immer direkt mit den zuständigen Behörden oder qualifizierten Fachleuten abgestimmt werden.


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