[DE] „Unser Unternehmen ist noch zu klein.“ Warum viele ausländische D-8-Gründer Koreas Steuervergünstigungen vorschnell ausschließen

D-8-Unternehmer prüft Unterlagen für koreanische Steuervergünstigungen.
Ausländischer Gründer bespricht Technologieunterlagen mit seinem Steuerberater in Korea.


Viele ausländische Unternehmer gründen ihre erste Gesellschaft in Korea mit einer klaren Erwartung.

Zunächst muss das Unternehmen überhaupt erst anlaufen.

Die Investitionsmittel werden überwiesen.

Die Gesellschaft wird gegründet.

Die Geschäftslizenz wird erteilt.

Die ersten Mitarbeiter werden eingestellt.

Und genau in dieser Phase hören viele Gründer denselben Satz:

„Steuervergünstigungen sind doch nur etwas für große Konzerne.“

Vor allem kleinere D-8-Unternehmen gehen deshalb oft davon aus, dass staatliche Steueranreize für sie keine Rolle spielen.

Doch stimmt das wirklich?

Stellen wir uns folgende Situation vor.

Ein ausländischer Unternehmer betreibt seit wenigen Monaten ein Technologieunternehmen in Seoul.

Das Team besteht aus nur vier Mitarbeitern.

Die Büroräume sind klein.

Bei einem Gespräch mit dem Steuerberater stellt der Gründer eher beiläufig die Frage:

„Gibt es für unser Unternehmen eigentlich irgendwelche besonderen Steuervergünstigungen?“

Die spontane Antwort vieler Gründer lautet bereits vorher:

„Dafür sind wir bestimmt noch zu klein.“

Genau an dieser Stelle beginnt jedoch häufig das Missverständnis.


[Official Guidance]

Nach Artikel 121-2 des Restriction of Special Taxation Act sowie Artikel 116-2 der entsprechenden Durchführungsverordnung können bestimmte ausländisch investierte Unternehmen unter den gesetzlich festgelegten Voraussetzungen Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen erhalten.

Nach den Informationen von Invest Korea richtet sich die Förderfähigkeit nach den Bestimmungen des Restriction of Special Taxation Act und den dazugehörigen Vorschriften.


[Executive Commentary]

Die koreanischen Behörden stellen bei der Prüfung nicht einfach Fragen wie:

„Wie viele Mitarbeiter beschäftigt das Unternehmen?“

oder

„Wie groß ist das Büro?“

Entscheidend ist vielmehr, ob das Investitionsprojekt die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt.

Die Unternehmensgröße allein schließt eine Förderung nicht automatisch aus.

Genauso wenig führt ein kleines Unternehmen automatisch zu einer Förderung.

Viele ausländische Gründer übersehen genau diesen Punkt.


Die Situation, die viele Technologiegründer überrascht

Stellen wir uns ein junges Technologieunternehmen vor.

Das Unternehmen entwickelt innovative Softwarelösungen.

Das Team arbeitet mit modernen Technologien.

Der Gründer ist überzeugt:

„Wir arbeiten mit KI und entwickeln eigene Software. Damit müssten wir doch förderfähig sein.“

Erst im Gespräch mit Fachberatern wird deutlich, dass die entscheidende Frage eine andere ist:

„Fällt unsere Technologie überhaupt in eine gesetzlich anerkannte Kategorie für neue Wachstums- oder Schlüsseltechnologien?“

Dieser Unterschied kann über die gesamte Förderfähigkeit entscheiden.


[Official Guidance]

Nach den offiziellen Leitlinien werden neue Wachstumsindustrien und Schlüsseltechnologien anhand detaillierter Kategorien eingestuft, die in den einschlägigen steuerrechtlichen Vorschriften festgelegt sind.

Unternehmen müssen grundsätzlich geeignete Nachweise vorlegen, die belegen, dass ihre Technologie und ihre Geschäftstätigkeit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen.

Zu den möglichen Nachweisen können Technologieverträge, gewerbliche Schutzrechte wie Patente, technische Beschreibungen oder andere unterstützende Unterlagen gehören.


[Executive Commentary]

In der Praxis basiert die Prüfung in hohem Maß auf Dokumenten und Nachweisen.

Die bloße Aussage:

„Wir entwickeln fortschrittliche Software.“

reicht häufig nicht aus.

Unternehmen müssen oft nachvollziehbar erläutern:

  • welche gesetzliche Technologiekategorie einschlägig sein könnte;
  • weshalb die eigene Technologie diese Voraussetzungen erfüllt;
  • und welche Unterlagen diese Einschätzung stützen.

Aus diesem Grund beginnen viele Unternehmen bereits lange vor einer formellen Antragstellung damit, ihre Unterlagen systematisch zusammenzustellen.


Welche Unterlagen sollten Gründer frühzeitig vorbereiten?

Ausländische Investoren stellen häufig dieselbe Frage:

„Welche Unterlagen sollten wir vorbereiten, bevor wir mit Steuerberatern oder Anwälten sprechen?“

Jeder Einzelfall ist unterschiedlich.

Viele Unternehmen beginnen jedoch frühzeitig mit der Zusammenstellung von:

  • Unterlagen zur Beschreibung der Technologie und der Geschäftstätigkeit;
  • Dokumentationen zu Patenten oder sonstigem geistigem Eigentum;
  • Lizenz- oder Technologieverträgen, sofern vorhanden;
  • sowie weiteren Unterlagen, die den technologischen Mehrwert des Unternehmens erläutern.

Eine frühzeitige Vorbereitung kann spätere Gespräche mit Steuerberatern, Rechtsanwälten oder Investitionsberatern deutlich effizienter machen.


[Official Guidance]

Anträge auf Steuerermäßigungen oder Steuerbefreiungen für ausländische Investitionen müssen entsprechend den im Restriction of Special Taxation Act und den zugehörigen Vorschriften vorgesehenen Verfahren und Fristen gestellt werden.

Den Anträgen sind grundsätzlich Nachweise beizufügen, die die Förderfähigkeit belegen.


[Executive Commentary]

Viele Gründer gehen davon aus, dass steuerliche Fragen erst bei der ersten Körperschaftsteuererklärung relevant werden.

Die Praxis sieht häufig anders aus.

Förderprogramme können eigene Verfahren, Fristen und behördliche Prüfungen vorsehen.

Deshalb kann es sinnvoll sein, mögliche Förderungen bereits vor Abschluss des ersten Geschäftsjahres mit Fachleuten zu besprechen.

Eine hilfreiche Frage im Beratungsgespräch könnte daher lauten:

„Fällt unser Unternehmen möglicherweise in eine gesetzlich anerkannte Kategorie für Investitionsförderungen, und welche Nachweise sollten wir bereits jetzt vorbereiten?“

Die frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Fragen garantiert keine Förderung.

Sie hilft jedoch vielen ausländischen Unternehmern dabei, ihre Geschäftstätigkeit in Korea auf einer klareren Grundlage zu planen.


Begriffserklärungen

Neue Wachstums- und Schlüsseltechnologien

Hierbei handelt es sich um gesetzlich definierte Technologiebereiche, die von der koreanischen Regierung als besonders förderungswürdig eingestuft werden.

Gewerbliche Schutzrechte

Dazu gehören beispielsweise Patente oder andere Rechte zum Schutz technologischer Entwicklungen.


Implementation Date

Stand der gesetzlichen Regelungen und Verwaltungshinweise: Juni 2026.


Fact-Check Materials Used

  • Restriction of Special Taxation Act
  • Enforcement Decree of the Restriction of Special Taxation Act
  • Invest Korea – Business in Korea Guide
  • KOTRA-Leitfäden für ausländische Investoren

Official Sources

  • Restriction of Special Taxation Act, Artikel 121-2
  • Enforcement Decree of the Restriction of Special Taxation Act, Artikel 116-2
  • Invest Korea – Business in Korea Guide
  • KOTRA – Leitfäden für ausländische Investitionen

Disclaimer

Dieser Artikel dient ausschließlich dem allgemeinen Vorverständnis auf Grundlage öffentlich zugänglicher Gesetze und staatlicher Informationen. Er stellt keine Rechts-, Steuer-, Investitions- oder Einwanderungsberatung dar. Die individuelle Situation kann zu unterschiedlichen Ergebnissen führen. Für eine verbindliche Beurteilung sollte qualifizierter fachlicher Rat eingeholt werden.


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