[DE] „Die GmbH ist doch längst gegründet – warum gibt die Bank unser Geld nicht frei?“ Was viele ausländische Investoren nach der Firmengründung in Korea überrascht
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| Ausländischer Unternehmer spricht mit einer koreanischen Bank über die Freigabe des Gesellschaftskapitals. |
Viele ausländische Unternehmer glauben, dass die schwierigste Etappe bereits geschafft ist, sobald die Gesellschaft offiziell eingetragen wurde.
Die Investitionssumme wurde überwiesen.
Das Gericht hat die Gesellschaft registriert.
Die Steuernummer wurde beantragt.
Die Firma existiert offiziell.
Eigentlich sollte jetzt alles bereit sein, um Miete, Gehälter oder Lieferanten zu bezahlen.
Doch genau an diesem Punkt erleben viele Investoren eine Überraschung.
Am Bankschalter erhalten sie keine Überweisung, sondern eine Liste mit zusätzlichen Unterlagen.
Eine häufige Reaktion lautet:
„Unsere Gesellschaft ist bereits gegründet. Warum können wir nicht einfach auf unser eigenes Kapital zugreifen?“
[Official Guidance]
Nach den Leitfäden von Invest Korea umfasst die Gründung einer ausländisch investierten Gesellschaft in Korea grundsätzlich mehrere Schritte, darunter die Investitionsmeldung, die Einzahlung des Kapitals, die Handelsregistereintragung, die steuerliche Registrierung sowie die Registrierung als ausländisch investiertes Unternehmen.
Offizielle Informationen weisen außerdem darauf hin, dass die Übertragung des eingezahlten Kapitals auf das reguläre Geschäftskonto zu den administrativen Schritten nach der Gründung gehören kann.
[Executive Commentary]
Ein weit verbreitetes Missverständnis lautet:
„Sobald die Eintragung beim Gericht abgeschlossen ist, sind alle Formalitäten erledigt.“
In der Praxis ist die Gründung jedoch nur ein Teil des gesamten Prozesses.
Die Bank muss häufig noch eigene Prüfungen durchführen.
Dazu können interne Compliance-Verfahren, Devisenvorschriften oder die Überprüfung von Gesellschaftsunterlagen gehören.
Deshalb stellen manche Gründer erst nach der Eintragung fest, dass weitere Bankformalitäten erforderlich sind.
Die typische Situation am Bankschalter
Stellen wir uns einen Unternehmer aus Deutschland vor, der gerade seine D-8-Gesellschaft in Seoul gegründet hat.
Bereits in der kommenden Woche sollen Büroräume angemietet und erste Mitarbeiter bezahlt werden.
Der Geschäftsführer geht deshalb unmittelbar nach der Eintragung zur Bank.
Er erwartet, dass das eingezahlte Kapital sofort auf das operative Firmenkonto übertragen wird.
Stattdessen bittet die Bank um zusätzliche Dokumente.
Der Unternehmer ist irritiert.
„Hat das Gericht die Gesellschaft nicht bereits genehmigt?“
Die Antwort lautet häufig: doch.
Die gerichtliche Eintragung bestätigt lediglich, dass die Gesellschaft rechtlich gegründet wurde.
Die Bank muss jedoch unter Umständen zusätzlich prüfen, ob sämtliche geschäftlichen und investitionsbezogenen Verfahren ordnungsgemäß abgeschlossen wurden.
Bis diese internen Prüfungen beendet sind, kann die Freigabe der Mittel noch ausstehen.
[Official Guidance]
Leitfäden von Invest Korea und weitere staatliche Informationen erläutern, dass für die Registrierung ausländisch investierter Unternehmen regelmäßig Unterlagen zur Gesellschaft, zum Investitionskapital und zu den Anteilseignern erforderlich sind.
Banken können darüber hinaus zusätzliche Dokumente im Rahmen ihrer internen Compliance-Vorgaben verlangen.
[Executive Commentary]
Für ausländische Gründer ergibt sich daraus eine praktische Erkenntnis:
Gehen Sie nicht automatisch davon aus, dass die Kapitalmittel unmittelbar nach der Registereintragung verfügbar sind.
Die Anforderungen unterscheiden sich von Bank zu Bank.
Vor dem Termin in der Filiale empfiehlt es sich deshalb zu klären:
- Liegt die steuerliche Registrierung des Unternehmens bereits vor?
- Welche Gesellschaftsunterlagen verlangt die Bank?
- Sind noch investitionsbezogene Verfahren offen?
- Werden zusätzliche Identitätsnachweise benötigt?
Viele Verzögerungen lassen sich vermeiden, wenn die Bank vorab kontaktiert und eine aktuelle Dokumentenliste angefordert wird.
Welche Unterlagen werden häufig verlangt?
Viele Gründer fragen:
„Welche Dokumente sollten wir zum Banktermin mitbringen?“
Die Anforderungen können je nach Bank und Unternehmensstruktur unterschiedlich sein.
Häufig werden jedoch Unterlagen wie folgende verlangt:
- die Gewerbeanmeldung beziehungsweise die steuerliche Registrierungsbescheinigung;
- ein aktueller Handelsregisterauszug der Gesellschaft;
- Unterlagen zur ausländischen Investition oder zu den eingebrachten Mitteln;
- Informationen zu Gesellschaftern; sowie
- Ausweisdokumente des vertretungsberechtigten Geschäftsführers.
Da interne Bankprozesse unterschiedlich ausgestaltet sind, empfiehlt sich eine vorherige Abstimmung mit der jeweiligen Filiale.
Welche Fragen sollten Gründer der Bank stellen?
Viele internationale Investoren empfinden folgende Fragen als hilfreich:
„Welche Unterlagen benötigt Ihre Bank, um das eingezahlte Kapital auf das operative Firmenkonto zu übertragen?“
„Sind aus Sicht Ihrer Bank alle erforderlichen Investitionsverfahren abgeschlossen?“
„Muss der Geschäftsführer zusätzliche Unterlagen persönlich in die Filiale mitbringen?“
Eine frühzeitige Klärung garantiert zwar keine sofortige Freigabe der Mittel.
Sie kann jedoch helfen, unnötige Verzögerungen zu vermeiden und den Geschäftsbetrieb schneller aufzunehmen.
Begriffserklärungen
Eingezahltes Kapital
Das Kapital, das die Gesellschafter für die Gründung der Gesellschaft eingebracht haben.
Compliance-Prüfung
Interne Prüfung der Bank, um sicherzustellen, dass gesetzliche Vorgaben und bankinterne Regeln eingehalten werden.
Ausländisch investiertes Unternehmen
Ein Unternehmen, das nach den koreanischen Vorschriften mit ausländischem Investitionskapital gegründet wurde.
Implementation Date
Stand der beschriebenen Verfahren: Juni 2026.
Fact-Check Materials Used
- Foreign Investment Promotion Act
- Invest Korea Incorporation Procedure Guide
- Invest Korea Guide to Establishing a Business in Korea
- Government guidance on foreign-invested company registration
Official Sources
- Foreign Investment Promotion Act
- Invest Korea – Incorporation Procedure
- Invest Korea – Guide to Establishing a Business in Korea
- KOTRA foreign investment guidance materials
Disclaimer
Dieser Artikel dient ausschließlich dem allgemeinen Vorverständnis auf Grundlage öffentlich zugänglicher Gesetze und staatlicher Informationen. Er stellt keine Rechts-, Steuer-, Investitions-, Einwanderungs- oder Bankberatung dar. Die Anforderungen können je nach Einzelfall und Bank unterschiedlich ausfallen. Eine direkte Bestätigung bei der jeweiligen Bank oder bei qualifizierten Beratern wird empfohlen.
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